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Formular 1. zu §. 22.
Bürgerwehr.
Stuttgart den 17. März 1850.
Selig wurde von dem Unterzeichneten
vernommen und hat das gemeldete Dienstvergehen
zugestanden.
Demselben wird mit Rücksicht auf seine
bisherige tadellose Aufführung eine Arreststrafe
von einem Tage angesetzt.
Stuttgart den 20. März 1850.
Der provisorische Befehlshaber:
v. Müldenstein.
Dem Commando der ersten Compagnie
zur Eröffnung und Vollziehung der Strafe.
Stuttgart den 20. März 1850.
Der Commandant des dritten Banners:
Major Kuhn.
Drittes Banner.
Erste Compagnie.
Meldung.
Bei dem heutigen Ausrücken zur Musterung
vor dem Landesobersten ist der Wehrmann
Ludwig Selig betrunken erschienen.
Der Unterzeichnete ließ ihm sein Gewehr
abnehmen und wies ihn nach Hause, welchem
Befehl er alsbald Folge leilete.
Hievon wird Behufs der Bestrafung des
Selig Meldung erstattet.
Vorstrafen hat Selig keine erstanden.
Compagnie-Commandant:
Hauptmann Oesterlen.
Gesehen und zur Bestrafung an den Befehlshaber
befördert.
Stuttgart den 18. März 1850.
Der Commandant des dritten Banners:
Major Kuhn.
Anmerkung: Wenn das Erkenntniß des Befehlshabers beigesetzt ist, geht die Meldung durch das
anner-Commando an das Compagnie-Commando — zur Eröffnung und Vollziehung
der Strafe — zurück.