Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

5. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 14. Februar 1852. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufhebung einiger Arten von Sporteln für Dispensationen in 
Ehesachen. 
e der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Behandlung von Gesuchen beurlaubter 
Unteroffiziere und Soldaten um Versetzung zum Landjägercorps. — Verfügung, betreffend die Dläten und 
Relsekosten der Oberförfter. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Geset, 
betreffend die Aufhebung einiger Arten von Sporteln für Dispensationen in Ehesachen. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Ratbes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Die Sporteln, welche das allgemeine Sportelgesetz vom 23. Juni 1828 
1) für die Verwandtschafts-Dispensation zum Behufe der Verehelichung im ersten Grade 
der Schwägerschaft und im zweiten Grade der Blutsfreundschaft und der Schwäger- 
schaft gleicher und ungleicher Linie,
	        
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