Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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5S.  14.
[Rang  und  Dienst  der  Offizlerszöglinge.

Vor  dem  Eintritt  in  die  Garnisons-Vorbereitungsschule  haben  die  Offizierszöglinge  zweiter
  Classe  den  Rang  der  Soldaten;  beim  Eintritt  in  die  genannte  Schule  erhalten  sie
die  Auszeichnung  des  Schützen;  nach  Ablauf  des  Cursus  der  Vorbereitungsschule,  im  Monat
Juni,  und  erstandener  Aufnahmsprüfung  in  die  Kriegsschule  die  Auszeichnung  als  Rottenmelster;
  beim  Uebertritt  in  die  zweite  Classe  der  Kriegsschule,  im  Monat  Oktober,  jene
als  Obermann,  nach  erstandener  Uebergangsprüfung  die  Feldwebels-Auszeichnung,
und  emwlich  nach  der  Offiziersprüfung,  zugleich  mit  der  Ernennung  zum  Regimentszögling
erster  Classe,  die  Offiziersschärpe  ohne  Quasten.

Die  Offizierszöglinge  haben  den  Dienst  desjenigen  Grades  zu  versehen,  wovon  fie  die

Auszeichnung  tragen.
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Befreiung  vom  gewöhnlichen  Dienst  während  des  Cursus  in  der  Garnisons-Vorbereitungsschule.

Während  der  Dauer  des  Cursus  in  der  Garnisons-Vorbereitungsschule  find  die  Schüler
  nur  in  so  weit  zum  Dienste  beizuziehen,  als  dieß  ohne  Beeinträchtigung  ihrer  Studien
geschehen  kann,  und  von  dem  gewöhnlichen  Garnisonsdienste  jedenfalls  frei  zu  lassen.

5.  16.
Mittheilung  eines  Auszugs  aus  der  Stammliste  an  den  die  Garnisons-Vorbereitungsschule  leitenden
Offizier,  betreffend  vie  diese  Schule  besuchenden  Offizierszöglinge  zweiter  Classe.

Vor  Eröffnung  der  Garnisons-Vorbereitungsschule  hat  jedes  Regiment  dem  mit  der
Leitung  dieser  Schule  betrauten  Offizier  einen  Auszug  aus  der  Stammliste,  betreffend  diejenigen
  Zöglinge,  welche  die  Schule  besuchen  werden,  zuzusenden.

Ebenso  ist,  wenn  im  Laufe  des  Vorbereitungscursus  im  Stande  dieser  Zöglinge  eine
bleibende  Aenderung  eintritt,  jenem  Offzier  von  Regimentswegen  Mittheilung  davon  zu

machen.
S.  17.

Zeugnißbuch  der  Offizierszöglinge.

Auf  der  Regimentscanzlei  ist  für  die  Offizlerszöglinge  zwelter  Classe  des  Regiments  ein
Zeugnißbuch  zu  führen  über  deren  Fleiß,  Fortschritte  und  Aufführung  im  Unterricht  der
Garnisons-Vorbereitungsschule.  Die  Einträge  sind  aus  den  Original-Zeugnißheften  zu  entnehmen,
  welche  nach  jeder  Lehrperiode  bei  den  verschiedenen  Regimentern  der  Garnison  cirkuliren
  werden.

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