Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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II. Verfügungen der DOepartements. 
A) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Behandlung von Gesuchen beurlaubter Unteroffiziere und Soldaten 
um Versetzung zum Landjägercorps. 
Unteroffiziere und Soldaten, welche in unbestimmtem Urlaub sich befinden und von letz- 
terem aus um Versetzung zum K. Landjägercorps bitten wollen, haben ihre Gesuche — mit 
einem gemeinderäthlichen Zeugnisse über ihre Aufführung im Urlaub versehen — perfoͤnlich 
bei den betreffenden Regiments-Commanvo's vorzubringen, worauf die weiteren Schritte von 
den letzteren werden eingeleitet werden. 
Die K. Oberämter werden hievon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß hienach die 
in Ziff. III. der Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom 24. Mal 1836 für solche Fälle 
vorgeschrlebene Ausstellung und Einsendung von Zeugnissen, mit Ausnahme des Prädikats= 
Zeugnisses, welches nach Obigem der Bewerber selbst zu seinem Regimente mitbringt, künftig 
zu unterbleiben hat. 
Stuttgart den 9. Februar 1852. 
:B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Diäten und Reisekosten der Oberförster. 
Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 26. Januar 
d. J. wird verfügt, daß die Oberförster, unter Entbindung derselben von der bisherigen 
Verpflichtung zu Haltung von Dienstpferden und unter Aufhebung der ihnen für die Merde- 
bhaltung und die Auslagen bei auswärtigen Amtögeschäften ausgesetzten Aversal-Entschädigung 
(Verfügung vom 3. September 1839, Punkt a., Reg. Blatt S. 573) und der außerdem in 
besonderen Fällen bewilligten Diäten (Verfügung vom 5. September 1825, Reg.Blatt,
	        
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