Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

N 15. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 11. Juni 1853. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz über den Besitz und Gebrauch von Wassen, so wie über die Errichtung von 
Schützengesellschaften und Bürgerwachen. — Gesetz, betreffend vie Dienftverhältnisse der Umgelds-Com- 
missäre. 
Berfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Dlenstver- 
hältnisse der Umgelds-Commissäre. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset 
über den Besitz und Gebrauch von Waffen, so wie über die Errichtung von Schützengesellschaften 
und Bürgerwachen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anbörung Unseres Gebeimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verorden und verfügen Wir, wie folgt:
	        
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