Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Taxe der (Neceptur-) Arbeiten. 
Mit Rücksicht auf den gestiegenen Preis des Semen Lycopodli wird Folgendes be- 
stimmt: 
Für die Bereitung von Pillen, nemlich die Mengung und Formation derselben, 
mit Einschluß der Bestreuung mit einem Pulver, dessen Tarpreis nicht bö 
ber als 1 Kreuzer für die Drachme steht, und mit Einschluß ver Ausfer- 
tigung und Signirung wirr berechnet: 
bis auf 30 Millen 4 kr. 
über 30 Pillen bis zu 120 * für je wei- 
tere 30 Pllen .. 2kr. 
lkr. 
über 120 Pillen für je weitere zo Pillen 
Wenn zur Bestrenung ein Pulver von böherem Werth verordnet wird, so wird die 
erfordert gewesene Menge vesselben besonders berechnet. 
Taxe der Gefässe: 
kr. 
über 8 „ „ 12 „ . fbböfkr. 
„ 12 „ „ 24 „ . . Okr. 
Für Gewichtsmengen über 12 Unzen snd harte Oläser entweder von der gewöhn- 
lichen Bouteillenform oder sogenannte Pfundgläser zu verwenden. 
Weiße Gläser bis zu 12 Unzen, wenn sie verlangt werden, werden um die Hälfte 
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur 
bis zu 8 Unzen . 
höher berechnet. 
Wenn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an öffentliche Anstalten 
oder für Epidemieen Gläser oder Töpse gereinigt zurückgegeben werden, so sind an dem 
Betrag der Rechnung abzuziehen:
	        
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