Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

1. 
Regierungs= Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 5. Februar 1861. 
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ehestreltigkelten zwischen Evangelischen 
und die Gesuche Geschiedener um Gestattung der Wiederverheirathung. — Bekanntmachung, betreffend 
die Anwendbarkeit des Artikels 421 des Strafgesetzbuchs auf die Faälle des Art. 4 des Gesetzes vom 
23. Junt 1853 über die Beseitigung der bei Liegenschaftsveräußerungen vorkommenden Mißbräuche. — 
Bekanntmachung in Betreff eines mit der Großherzoglich Badischen Regierung abgeschlossenen Staats- 
Vertrags über den Anschluß der Pforzheimer Eisenbahn bei Mühlacker. — Bekanntmachung, betreffend 
die Waaren-Controle im Binnenlande. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
a) Verfügung, betreffend die Ehestreitigkeiten zwischen Evangelischen und die Gesuche Geschiedener um 
Gestattung der Wiederverheirathung. 
Die evangelischen Ebegerichte des Königreichs haben sich bezüglich der Behandlung der 
Ehestreitigkeiten und der Gesuche Geschiedener um Gestattung der Wiederverheirathung 
über nachstehende Grundsätze vereinigt: 
1) Wenn bei Ehestreitigkeiten der klagende Tbeil allen Umständen nach als der- 
jenige erscheint, welchem die größere Schuld bei den Ehezerwürfnissen beizu-
	        
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