Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

1.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Sonntag  den  5.  Januar  1862.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  den  Schutz  dramatischer  und  musikalischer  Werke  gegen
unbe  fugte  Aufführung.  —  Gesetz,  betreffend  die  Unabhängigstellung  der  staatsbürgerlichen  Rechte  von
dem  religiösen  Bekenntnisse.  —  Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Anordnung  einer  neuen  Wahl
der  Abgcordneten  zur  zweiten  Kammer  der  Ständeversammlung.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Vornabme  einer  neuen  Wahl
der  Abgeordneten  für  die  zweite  Kammer  der  Ständerersammlung.  (Mit  1  Beilage).  —  Verfügung,
bletreffend  die  Ausstellung  von  Uetbergangsscheinen  durch  das  Cameralamt  Nottweil.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrcte.
A)  Gesetz,

betreffend  den  Schutz  dramalischer  und  musikalischer  Werke  gegen  unbefugte  Aufführung.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Gebeimen-Rathes  und  mit  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Art.  1.

Ein  dramatisches  oder  musikalisches  Werk,  dessen  Verfasser  Angeböriger  des  Königreichs
  oder  eines  andern  im  deutschen  Bunde  begriffenen  Staates  ist,  darf  ohne  Erlaubniß