485
Nro. 37.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Montag den 13. August 1838.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Den Stand des Interkalarfonds der katholischen Kirchenstellen
des Königreichs am 31. März 1837 betreffend.
Dienst-Erledigungen.
Widerruflich angestellter Diener.
I. Unmittelbare Königliche Oekrete.
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens.
Durch höchste Entschließung vom 5. d. M. ist dem Oberförster v. Sternensels
in Vönnigheim die nachgesuchte Erlaubniß ertheilt worden, den ihm von
des Königs von Preußen Majestät verliehenen Orden des eisernen Krenzes zweiter
Classe anzunehmen und zu tragen. ·
B) Dienst- Nachrichten.
Vermoͤge Entschließung vom 4. d. M. ist dem pensionirten Oberamtorichter
Honer, von Horb, die Erlaubniß zur Ausübung der Rechtopraxis ertheilt worden.
Derselbe hat Rottenburg zu seinem Wohnsitze gewählt.
Seine Königliche. Majestät haben unter dem 7. d. M. folgende Verehungen,
Beforderungen ꝛc. bei der königlichen Infanterie vorzunehmen geruht: