Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro.  37.

Regierungs-Blatt
für  das
Königreich  Württemberg.

Montag  den  13.  August  1838.

Inhalt.
Königl.  Dekrete.  Erlaubniß  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachrichten.
Verfügungen  der  Departements.  Den  Stand  des  Interkalarfonds  der  katholischen  Kirchenstellen
des  Königreichs  am  31.  März  1837  betreffend.
Dienst-Erledigungen.
Widerruflich  angestellter  Diener.

 

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Oekrete.

A)  Erlaubniß  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.

Durch  höchste  Entschließung  vom  5.  d.  M.  ist  dem  Oberförster  v.  Sternensels
  in  Vönnigheim  die  nachgesuchte  Erlaubniß  ertheilt  worden,  den  ihm  von
des  Königs  von  Preußen  Majestät  verliehenen  Orden  des  eisernen  Krenzes  zweiter
Classe  anzunehmen  und  zu  tragen.  ·

B)  Dienst-  Nachrichten.

Vermoͤge  Entschließung  vom  4.  d.  M.  ist  dem  pensionirten  Oberamtorichter
Honer,  von  Horb,  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  der  Rechtopraxis  ertheilt  worden.
Derselbe  hat  Rottenburg  zu  seinem  Wohnsitze  gewählt.

Seine  Königliche.  Majestät  haben  unter  dem  7.  d.  M.  folgende  Verehungen,
  Beforderungen  ꝛc.  bei  der  königlichen  Infanterie  vorzunehmen  geruht: