Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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nicht  nahe  bevorsteht.  Auch  ist  sie  befugt,  die  §.  12.  bezeichneten  Papiere  mit
diesen  Geldern  gegen  Hinterlegung  von  Wechseln,  jedoch  höchstens  auf  drei  Monate
  und  mit  einem  Abschlage  von  mindestens  10  Prozent  des  Kurswerthes,
jedoch  nie  über  den  Nominalwerth,  zu  beleihen.  Die  hierdurch  gewonnenen
Zinsen  fließen  dem  Reservefonds  zu)  soweit  derselbe  nicht  die  in  dem  vorigen
Paragraphen  festgesetzte  Höbe  bereits  erreicht  hat.

S.  14.

Eine  Amortisation  von  Zinskupons  und  Talons  findet  nicht  statt.  Die
ersteren  verjähren  zu  Gunsten  des  Reservefonds  der  Lamdeskreditkasse  nach  Ablauf
von  vier  Jahren)  von  dem  letzten  Tage  des  Jahres  an  gerechnet,  in  welchem  sie
fällig  geworden  sind.

Kann  der  Talon  nicht  vorgelegt  werden,  so  ist  die  Verabfolgung  der
neuen  Kupons-Serie  nur  statthaft  gegen  Vorlegung  der  betreffenden  Schuldverschreibung.


Streitigkeiten  zwischen  dem  Inbaber  des  Talons  und  dem  Inhaber  der
Schuldverschreibung  entscheidet  der  Richter;  bis  zu  dieser  Entscheidung  werden
die  Kupons  nicht  verabreicht.

15.O

Bei  welchen  Kassen,  außer  der  Landeskreditkasse,  die  Einlösung  der  Zinskupons
  erfolgt,  hat  die  Direktion  mindestens  acht  Wochen  vor  dem  Fälligkeitstermine
  durch  das  Amtsblatt  der  Regierung  zu  Kassel  bekannt  zu  machen.

C.  16.

Die  Kündigung  der  Schuldoerschreibungen  Seitens  der  Landeskreditkasse
zwiel  durch  Bekanntmachung  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung
U  Kassel.

Diese  Bekanntmachung  ist  nur  dann  wirksam)  wenn  zwischen  dem  Tage
ihrer  Veröffentlichung  und  dem  Tage,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen  soll,
mindestens  ein  die  bedungene  Kündigungsfrist  umfassender  Zeitraum  liegt.  Außerdem
  muß  sie  enthalten  die  Serie,  Nummer  und  den  Betrag  der  gekündigten
Schuldverschreibung.

S.  17.

Die  Kündigung  der  Schuldverschreibungen  Seitens  des  Inhabers  erfolgt
bei  der  Landeskreditkasse  oder  an  den  von  der  Direktion  bezeichneten  und  durch
das  Amtsblatt  bekannt  gemachten  Stellen.  Sie  verpflichtet  die  Kasse  nur,  wenn
mit  derselben  die  betreffende  Schuldverschreibung  vorgelegt  wird.

Giebt  die  Kündigung  zu  Bedenken  keinen  Anlaß,  so  wird  die  Schuldverschreibung
  mit  dem  Kündigungsvermerke  versehen  und  dem  Vorzeiger  zurückgegeben.


.18.

Die  gekündigten  Schuldverschr  bunen  (§6.  16.  und  17.)  müssen  bis  zum
Rückzahlungstage  im  kursfähigen  Zustande  und  mit  den  an  diesem  Tage  noch
nicht  fälligen  Kupons  eingeliefert  werden,  wonächst  dann  die  Zahlung  des  Kapitals
  gegen.  Rückgabe  der  Schuldverschreibung  und  ohne  Prüfung  der  Legitimation
  erfolgt.  Z

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