Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Um hiefür stets die erforderliche Zahl von Lehrkräften zu sichern, werden auch künf- 
tig besondere landwirthschaftliche Lehrkurse für Schullehrer an der Anstalt in Hohenheim 
gehalten werden, woneben auch in einzelnen Bezirken, in denen gerade geeignete land- 
wirthschaftliche Lehrer sich befinden, ähnliche landwirthschaftliche Kurse, wie diejenigen 
zu Hohenheim, für die Schullehrer des Bezirks veranstaltet werden sollen. 
S. 7. 
Sowohl für den Unterricht in den gewöhnlichen Schulfächern, wie für den eigent- 
lichen landwirthschaftlichen Fachunterricht wird den Lehrern eine angemessene Belohnung 
ausgesetzt. 
Auch in den freiwilligen landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen wird auf Einhal- 
tung der Schulordnung strenge gesehen. 
Insbesondere hat in den die Stelle der Sonntagsschule, beziehungsweise der obli- 
gatorischen Winterabendschule vertretenden Fortbildungsschulen der Lehrer ein Verzeichniß 
über die die Anstalt besuchenden sonntagsschulpflichtigen Jünglinge zu führen, darin 
etwaige Versäumnisse der letzteren zu notiren und sodann das Verzeichniß dem betref- 
fenden Ortsschulinspektor behufs dessen Controle über den Schulbesuch jener Jünglinge 
zu übergeben. 
8. 9. 
Wie schon seither, so werden auch in Zukunft die landwirthschaftlichen Be- 
zirksvereine, auf deren bewährte Mitwirkung die Königl. Regierung vertrauen darf, 
es sich zur Aufgabe machen, das landwirthschaftliche Fortbildungswesen in allen seinen 
Beziehungen zu fördern, zu welchem Zwecke ihnen eine schultechnische Kraft aus der 
Zahl der Geistlichen oder Lehrer des Bezirkes je auf den Vorschlag des Vereins von 
der Centralstelle für die Landwirthschaft beigegeben werden wird. 
S. 10. 
In Vollziehung dieser Aufgabe werden die landwirthschaftlichen Bezirksvercine nicht 
nur auf möglichste Verbreitung der Abendversammlungen Erwachsener zu landwirth- 
schaftlicher Belehrung, sowie der dem gleichen Zwecke dienenden Lesevereine hinzuwirken.
	        
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