Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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W5. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 13. Mai 1867. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Behandlung der von den Mini- 
sterialkassen zu leistenden Ausgaben. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements der Justiz, der auswärtigen Angelegen- 
heiten, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens und 
der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, 
des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Behandlung der von den Ministerialkassen zu leistenden Ausgaben. 
Durch die K. Verordnung vom 17. Juni 1822 sind besondere Ministerialkassen zu 
Bezahlung und Verrechnung der die verschiedenen Departementsetats betreffenden Aus- 
gaben errichtet und es sind zugleich Bestimmungen über den Geschäftsverkehr der
	        
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