Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

XS. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 25. Juni 1867. 
Inhal t. 
Könlgliche Dekrete. Kieine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Niedersetzung elner Commission für 
die zur Abwehr der Rlnderpest zu ergreifenden Maßregeln. — Bekanntmachung, betreffend die Sanet 
Anna-Pflege zu Leulkirch. — Bekanntmachung, betreffend die Rangverhältnisse der ordentlichen Pro- 
fessoren (Hauptlehrer) an der Akademie Hohenhelm, der polytechnischen Schule und der Kunstschule in 
Stuttgart. — Verfügung, betreffend dle Steuererhebung vom I1. Julli 1857 an. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Niedersetzung einer Commission für die zur Abwehr 
der Rinderpest zu ergreifenden Maßregeln. 
Zur Erzielung der wünschenswerthen Einheit und Schnelligkeit bei Behandlung 
der auf die Abwehr der Rinderpest sich beziehenden Angelegenheiten haben Seine König- 
liche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 21. d. M. die Niedersetzung einer 
unter der unmittelbaren Leitung des Ministeriums des Innern stehenden besonderen 
Commission gnädigst zu genehmigen geruht. Die dem Ministerium des Innern nachge-
	        
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