Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

90 
worden ist, in allen zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der 
Gesellschaft und diesseitigen Staatsangehörigen, welche sich auf den Betrieb der Glas- 
Versicherung beziehen, Namens der Gesellschaft vor den württembergischen Gerichten 
Recht zu nehmen und zu geben. 
Stuttgart, den 20. September 1867. 
Geßler. 
  
) Bekanntmachung, betreffend die Preußische Lebens= und Garantie-Bersicherungsgesellschaft 
Friedrich Wilhelm zu Berlin. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
31. Juli d. J. der Preußischen Lebens= und Garantie-Versicherungsgesellschaft Friedrich 
Wilhelm zu Berlin auf Grund ihres landesherrlich genehmigten Statuts in widerruf- 
licher Weise die staatliche Genehmigung gnädigst ertheilt haben, Geschäfte im Fache der 
Lebens-, Renten= und Cautionsversicherungen zu betreiben und zu diesem Behufe eine 
ständige Agentur im Lande zu errichten und als deren Hauptagent der Kaufmann 
J. P. Lanz in Friedrichshafen bestellt worden ist, so wird dies unter dem Anfügen 
öffentlich bekannt gemacht, daß der gedachte Hauptagent in allen zur gerichtlichen Ent- 
scheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der erwähnten Gesellschaft und württembergi- 
schen Einlegern, beziehungsweise Versicherten, welche sich auf den Geschäftsbetrieb der- 
selben beziehen, Namens der Gesellschaft vor den württembergischen Gerichten Recht zu 
nehmen und zu geben hat. 
Stuttgart, den 23. September 1867. 
Geßler. 
u—— 
  
Gevruct bei G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.