Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Bertrag  mit  Baden  und  Hessen.

Verhandelt  Versailles,  den  15.  Nodember  1870.

Nachdem  Seine  Majestät  der  König  von  Preußen,  im  Namen  des  Norddeutschen
  Bundes,  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Baden  und  Seine  Königliche
  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  und  bei  Rhein  übereingekommen  sind,  über
die  Gründung  eines  Deutschen  Bundes  in  Verhandlung  zu  treten  und  zu  diesem  Zwecke
bevollmächtigt  haben,  und  zwar:

Seine  Majestät  der  König  von  Preußen,  im  Namen  des  Norddeutschen  Bundes:
den  Kanzler  des  Norddeutschen  Bundes,  Allerhöchstihren  Präsidenten  des
Staats-Ministeriums  und  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Grafen
Otto  von  Bismarck-Schönhausen,
den  Königlich  Sächsischen  Staats-Minister  der  Finanzen  und  der  auswärtigen
  Angelegenheiten,  Richard  Freiherrn  von  Friesen
und
den  Präsidenten  des  Bundeskanzler-Amts,  Allerhöchstihren  Staats-Minister
Martin  Friedrich  Rudolph  Del  brück,
Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Baden:
Allerhöchstihren  Präsidenten  des  Staats-Ministeriums  und  Staats-Minister
des  Innern  Dr.  Julius  Jolly  und
Allerhöchstihren  Präsidenten  des  Ministeriums  des  Großherzoglichen  Hauses
und  der  auswärtigen  Angelegenheiten  Rudolf  von  Freydorf,
Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  und  bei  Rhein:
Allerhöchstihren  Präsidenten  des  Gesammt-Ministeriums  und  Minister  des
Großherzoglichen  Hauses  und  des  Aeußern  sowie  des  Innern,  Wirklichen  Geheimen
  Rath  Freiherrn  Reinhard  von  Dalwigk  zu  Lichtenfels  und.
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