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Bertrag mit Baden und Hessen.
Verhandelt Versailles, den 15. Nodember 1870.
Nachdem Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen
Bundes, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche
Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein übereingekommen sind, über
die Gründung eines Deutschen Bundes in Verhandlung zu treten und zu diesem Zwecke
bevollmächtigt haben, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes:
den Kanzler des Norddeutschen Bundes, Allerhöchstihren Präsidenten des
Staats-Ministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen
Otto von Bismarck-Schönhausen,
den Königlich Sächsischen Staats-Minister der Finanzen und der auswärtigen
Angelegenheiten, Richard Freiherrn von Friesen
und
den Präsidenten des Bundeskanzler-Amts, Allerhöchstihren Staats-Minister
Martin Friedrich Rudolph Del brück,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchstihren Präsidenten des Staats-Ministeriums und Staats-Minister
des Innern Dr. Julius Jolly und
Allerhöchstihren Präsidenten des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses
und der auswärtigen Angelegenheiten Rudolf von Freydorf,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein:
Allerhöchstihren Präsidenten des Gesammt-Ministeriums und Minister des
Großherzoglichen Hauses und des Aeußern sowie des Innern, Wirklichen Geheimen
Rath Freiherrn Reinhard von Dalwigk zu Lichtenfels und.
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