Inhaltsverzeichnis : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfter Jahrgang. 1889. (30)

Die  Oefterreithisch-Angarische  Moenarchie.  (Sept.  29.  Olt.  2.)  173

Bahn  breche,  den  eigennützigen,  sich  nur  die  Taschen  spickenden  Liberalen
gegenüber.“

29.  September.  (Böhmen:  Antideutsche  Resolution.)  In
einer  jungtschechischen  Versammlung  zu  Raudnitz  werden  Resolutionen
  gegen  das  Bündnis  mit  Deutschland  angenommen  und  das
Bedauern  ausgesprochen,  daß  nicht  ein  österreichisch-russisches  Bündnis
  bestehe,  welches  den  Bedürfnissen  des  Reiches  und  den  Wünschen
der  Völker  viel  besser  entsprechen  würde.

2.  Oktober.  (Die  Pforte  und  Bulgarien.)  Das  offiziöse
„Wiener  Fremdenblatt“  erörtert  in  einem  bemerkenswerten  Artikel
die  Stellung  der  Pforte  zu  einer  Regelung  der  staatsrechtlichen
Verhältnisse  Bulgariens.

Derselbe  knüpft  an  die  übereinstimmenden  Meldungen  beachtenswerter
Organe  an,  daß  die  Pfortee  den  Wunsch  Bulgariens,  irgendwie  aus  seiner
ungeklärten  staatsrechtlichen  Situation  herauszutreten,  vom  Standpunkte  der
eigenen  Interessen  aus  in  Betracht  gezogen  und  nicht  unberechtigt  gefunden
habe,  und  bemerkt  dazu:  Man  werde  den  Meldungen  jedenfalls  mehr  als
eine  vorübergehende  Beachtung  schenken,  weil  sie  ein  richtiges  Erfassen  der
Lage  seitens  der  Pforte  bekundeten.  Das  Streben  der  Pforte  nach  Entwirrung
  der  staatsrechtlichen  Verhältnisse  Bulgariens  entspreche  nicht  nur  ihrem
eigenen  Sicherheitsbedürfnis,  sondern  zweifellos  zugleich  auch  dem  gleichen
Bedürfnis  ganz  Europas,  das  unabläßig  bemüht  sei,  einerseits  die  Friedensgarantien
  zu  stärken,  andererseits  jedes  Moment  zu  beseitigen,  welches  den
Frieden  gefährden  könnte.  Wäre  es  jedoch  wahr,  daß  die  Pforte,  wie  dieselben
  Meldungen  berichteten,  infolge  verschiedener  aufgetauchter  Bedenken
der  Anregung  ihrer  eigenen  Staatsmänner  nicht  weiter  solgen  wolle,  dann
würde  sie  freilich  in  einen  Widerspruch  geraten,  den  sie  selbst  am  besten  empfinden
  müsse.  In  dem  Maße,  als  in  Bulgarien  der  allgemeine  Wunsch
nach  Befreiung  von  den  staatsrechtlichen  Wirren  erstarke,  nähere  sich  die
Pforte  der  Alternative,  entweder  diese  Sanierung  auf  gesetzlichem  Wege  zu
ermöglichen  oder  aber  vor  eine  Eventualität  gestellt  zu  werden,  die  ihrem
eigenen  Interesse  und  den  Wünschen  Europas  durchaus  nicht  entsprechen
könnte.  Sei  die  Pforte  von  der  Ueberzeugung  durchdrungen,  in  einem  beruhigten,
  hinsichtlich  seiner  Existenzfrage  befriedigten  Bulgarien  die  Garantie
für  die  Ruhe  des  Orients  und  ihre  eigene  Sicherheit  zu  finden,  so  würde
Europa  schwerlich  die  Gründe  für  den  von  der  suzeränen  Macht  zur  Erreichung
  dieses  Zieles  unternommenen  Schritt  verkennen.  Wenn  einmal  die
Pforte  der  Gedeihlichkeit  der  bulgarischen  Verhältnisse  und  der  Fürstenwürde
des  Prinzen  Ferdinand  ihre  Anerkennung  nicht  versage,  so  werde  das  Vollgewicht
  dieser  Thatsachen  auch  die  Entschließungen  der  anderen  Mächte  entscheidend
  beeinflussen,  welche  ebenso  wie  Oesterreich-Ungarn  keinerlei  Gründe
dafür  haben  könnten,  einer  Aktion  ihre  Billigung  zu  verweigern,  deren  Durchführung
  die  dazu  berechtigte  Pforte  behufs  endlicher  Gesundung  der  Zustände
auf  der  Balkanhalbinsel  zu  beginnen  entschlossen  wäre.  Der  Artikel  schließt:
Immerhin  erblicken  wir  schon  in  der  bei  der  Pforte  zum  Durchbruch  gelangenden
  Erkenninis  über  den  allein  richtigen  Standpunkt,  den  sie  in  der
bulgarischen  Frage  einnehmen  kann,  und  in  der  vollen  Einsicht  über  ihre
eigenen  Rechte  und  Pflichten  einen  Fortschritt.  Sollte  derselbe  sich  zu  weiteren,
  thatsächlichen  und  den  genügend  eingelebten  Berhältnissen  entgegenkommenden
  Entschließungen  der  Pforte  entwickeln,  so  darf  wohl  gehofft  wer-