Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

N  15.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnersiag  den  6.  Juli  1871.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Geset,  betreffend  die  Einlösung  der  Kassenscheine  und  die  Zinse  aus  Kriegsansche
  gen.  —  Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Stiftung  des  Olga-Ordens.

 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Gesetz,
betreffend  die  Einlösung  der  Kassenscheine  und  die  Zinse  aus  Kriegsaulehen.

Karl
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen  Raths  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Art.  1.

Zu  der  auf  den  15.  August  1871  zu  bewerkstelligenden  Einlösung  der  in  Gemäßheit
  der  Gesetze  vom  26.  Juli  und  27.  Oktober  1870,  betreffend  die  Bestreitung  des
Aufwands  für  außerordentliche  Militärbedürfnisse,  ausgegebenen  verzinslichen  Kassenscheine
  der  Staatsschuldenzahlungskasse  im  Betrage  von  44,400,000  fl.  —
sowie  zu  Bezahlung  der  .  595,287  fl.  57  kr.