N 15.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnersiag den 6. Juli 1871.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Geset, betreffend die Einlösung der Kassenscheine und die Zinse aus Kriegsansche
gen. — Königliche Verordnung, betreffend die Stiftung des Olga-Ordens.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Gesetz,
betreffend die Einlösung der Kassenscheine und die Zinse aus Kriegsaulehen.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Art. 1.
Zu der auf den 15. August 1871 zu bewerkstelligenden Einlösung der in Gemäßheit
der Gesetze vom 26. Juli und 27. Oktober 1870, betreffend die Bestreitung des
Aufwands für außerordentliche Militärbedürfnisse, ausgegebenen verzinslichen Kassenscheine
der Staatsschuldenzahlungskasse im Betrage von 44,400,000 fl. —
sowie zu Bezahlung der . 595,287 fl. 57 kr.