Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Etbenso  ist  dafür  zu  sorgen,  daß  der  Artillerie  die  von  derselben  speziell  geforderten  Handwerker,  als

besonders:  Stellmacher,  Schmiede,  Schlosser  2c.,  soweit  als  möglich  gestellt  werden.
Metall=  und  Holzdrechsler  sind,  sofern  sie  übrigens  für  die  Artillerie  geeignet  erscheinen,  thunlichst
dieser  Waffe  zuzutheilen.

.  Fuͤr  die  Feld-Fuß-Artillerie  ist  das  kleinste  Maaß  5“  3“.  Leute  von  dieser  geringen  Größe  müssen

indeß  ganz  besonders  kräftig  gebaut  sein.  Für  die  Festungs-Artillerie  ist  das  kleinste  Maaß  5“  4“
für  die  reitenden  Batterien  das  kleinste  5“  3“,  das  größte  5.  7“.

K.  27.

Anforderungen,  welche  an  die  für  die  Pionier-Bataillone  auszuhebenden

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Rekruten  zu  stellen  sind.

.  Jeder  Armee-Korps-Bezirk  hat  den  Bedarf  an  Rekruten  für  das  dem  Armee-Korps  angehörende

Pionter-Bataillon  aufzubringen,  und  sind  die  dabei  erforderlichen,  nach  Maaßgabe  der  Leistungsfähigkeit
  des  Korps-Bezirks  pon  der  General-Inspektion  des  Ingenleur-Korps  und  der  Festungen
—  für  das  Pionier-Bataillon  Nr.  12.  von  dem  Königlich  Sächsischen  Kriegs-Ministerium  —  speziell
anzugebenden  Professionisten  auf  die  einzelnen  Ersatz-Bezirke  zu  vertheilen.

.  Sind  die  von  den  Pionier-Bataillonen  alljährlich  speziell  geforderten  Professiontsten  nicht  aufzufinden,

so  ist  Folgendes  zu  beachten:

a)  an  Stelle  der  beim  1sten  und  2ten,  auch  beim  Zten,  5ten  und  hten  Armee-Korps  ausfallenden
Bergleute  sind  Zimmerleute  zu  gestellen,  wogegen  für  die  Pionter-Bataillone  der  übrigen  Armee-Korps
  unter  der  Rubrik  „Bergleute“  aus  der  für  sie  in  ihren  Korps-Bezirken  zur  Verfügung
stehenden  größeren  Zahl  derselben  womsglich  nur  „Hauer"“  und  „Stollenarbeiter"  zu  überweisen  sind;
um  den  Ersatz  an  Schiffern  (Flußschiffern),  welchen  für  die  Pionier-Bataillone  Nr.  1.  2.  7.  8.
und  9.  aufzubringen  keiner  Schwierigkeit  unterliegen  wird,  auch  für  die  übrigen  Pionier-Bataillone
Möglichst  sicher  zu  stellen,  sind  diese  Professionisten  in  den  Ersatz-Bezirken  der  betreffenden  Armee-Korps
  ausschließlich  nur  den  Pionieren,  jedoch  ohne  Ueberschreitung  der  Ersatz-Quote  für  letztere,
zu  Überweisen;

die  nicht  zurseemännischen  Bevölkerung  des  Norddeutschen  Bundes  gehörenden  Schiffszimmerleute
bez.  Schiffbauer  (cl.  §.  5.)  werden  sämmtlich  den  Pionier-Bataillonen  überwiesen.  In  Stelle
fehlender  Schiffbauer  sind  zunächst  Schiffer,  demnächst  Zimmerleute  zu  stellen;

für  alle  in  einem  Bezirk  nicht  aufzubringenden  Professionisten  sind  stets  Zimmerleute  oder  Schiffer
auszuheben.

Für  die  Pioniere  ist  in  der  Regel  das  kleinste  Maaß  5“  4“,  soweit  dieses  Größenverhältniß  mit  der
Auswahl  der  Pioniere  nach  dem  Professions-Verhältniß  derselben  sich  vereinigen  läßt.

Sollten  jedoch  die  nach  der  Repartition  zu  stellenden  Professionisten  in  der  Größe  von  5“  4“
nicht  vorhanden  sein,  so  können  ausnahmsweise  Leute  von  der  Größe  bis  zu  5°  2“  genommen  werden.
Jedenfalls  müssen  die  Pionier-Rekruten,  welche  im  Frieden  ausgehoben  werden,  zum  Dienst  mit  der
Wasse  geeignet  sein.

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