Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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K. eine Liste der zur seemännischen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes gehörenden, so wie der 
übrigen für die Flotten-Stamm Dioision geeigneten Militairpflichtigen nach Schema 20 
anzufertigen,"!) und zwar in einem Exemplar durch den Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Kom- 
mission für den Cwil- Vorsitenden der betreffenden Marine-Ersatz-Kommission, in zwei Exemplaren 
durch den Landwehr-Be K deur für den Militair-Vorsitzenden der leztgedachten Kommission, 
welcher ein Exemplar, der, Liste dem dieser Kommission hinzutretenden Marine-Offizier (§. 113.) 
aushändigen wird. 
Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörenden Militairpflichtigen werden nur in die Vor- 
stellungs-Liste K. eingetragen und zwar in folgender Relhenfolge: 
a) die als dauernd unbrauchbar bezeichneten, 
b) die zur Seewehr designirten, 
I) die zur Diesposition der Ersatz-Behörden entlassenen, 
d) die für einstellungsfähig erachteten“) 
Militairpflichtigen, und zwar in den einzelnen Kategorien in analoger Reihenfolge, wie in den 
Vorstellungs-Listen A. bis F., an der Spitze jedes Jahrgangs der für einstellungsfähig befundenen 
Militairpflichtigen jedoch diejenigen, welche für die Flotten-Stamm-Division geeignet sind, aber 
keinen Anspruch auf die der sremännischen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes nach 
#. 5 zustehende Vergünstigung haben. 
Dem Civil-Vorsitz'nden der Marine-Ersatz Kommission sind mit dem demselben zu übersendenden 
Exemplar der Vostellungs-Liste K. zugleich alle zugehörigen Beläge, Reklamations-Verhand- 
lungen 2c.,““*) so wie für die sub a. und b. verzeichneten Militairpflichtigen die ausgefüllten 
Ausmusterungs-Scheine bez. Seewehr-Pässe (s. 86.) zuzustellen. 
8. 91. 
Anfertigung der Verlese-Listen. 
Außer den im §. 90. bezeichneten Vorstellungs-Listen sind Listen — Vrrlese-Listen — je nach dem 
Bedarf und je nach den speziellen Anordnungen der Departements Ersatz Kommission anzulegen. 
In dieselben sind die Milituirpflichtigen, welche der Departements-Ersatz-Kommission vorzustellen sind, 
nach der Nummerfolge, unter welcher sie in den Vorstellungslisten stehen, mit Vor= und Zunamen, Stand 
oder Gewerbe und Aufenthaltsort einzutragen. 
6% Die von den Kreis-Ersatz-Kommissionen vorläufig zurückgestellten Militairpflichtlgen der seemännischen Be- 
völkerung find in die Vorstellungs= Liste K. nicht mit aufzunehmen. 
ot) Unter dieser Kategorle rangleen auch die diejenitzen Miliairpflichtlgen, welche auf Grund des §. 44. ad 4. 
und 5. von der Gestellung vor die Ersatz-Behörden bis zum Marine-Mufterungs-Termin des betreffenden Ersatz- 
sazres entbunden waren und daher von der Kreis-Ersatz-Kommission noch gar nicht gemustert worden sind. Hin- 
sichtllc der Rangirung der Militairpflichtigen in der Vorflellungs-#iste K. wird speziell auf die Bestimmungen im 
(. 22. ad 1., alinen 2. und ad 4. ausmerksam gemacht, wonach die allgemelne Abschlußnummer eines Aushebungs- 
Bezlrkes auch für die Rangirung in der Vorstellungs-Liste K. maaßgebend ist. 
½% Dieselben sind unmitteltar nach beendetem Marine-Ersatz-Geschäft dem Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz- 
Kommisston zurückzufenden. 
  
  
 
	        
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