Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Gemeinde-und Amtskörperschafts--Diener. K. Berordnung, betreffend die Abänderung, 
beziehungsweise Ergänzung der Bestimmungen hinsichtlich der Taggelder, Diäten und Reise- 
kosten. 389. Verfügung, betreffend die Gehalte derselben. 395. K. Verordnung, betreffend 
die Belohnung der Verwaltungsaktuare. 392. 
Gewerbe-Ordnung. Verfügung, betreffend den Einfluß der deutschen Gewerbeordnung auf das 
Medicinalwesen. 143. 
Grenzsteuerämter. Errichtung von solchen. 251. 302. 
Hebammen. Fortbildung derselben in ihrem 9 238. Verfügung, betreffend die Tagbücher der 
Gehurtshelfer und Hebammen. 337. 
Hohenheim. Verfügung, betreffend die Einrichtung einer forstlichen Versuchsstation in Hohenheim 
und die Organisation derselben. 228. 
Homöopathische Heilmittel. Freigebung des Verkaufs derselben. 57. 
J. 
Invalidenstiftung. Bekanntmachung, betreffend den Württembergischen Landesverein der Kaiser 
Wilhelm-Stiftung für deutsche Invaliden. 52. 
Jugendliche Verbrecher. Unterbringung derselben in einer Erzlehungs- und Besserungsanstalt. 18. 
Jurisdictionsverhältnisse zwischen Württemberg und Baden. 394. 
Juristische Personen. Theodolindenpflege in Heslach. 280. 
K. 
Kameralämter. Auflösung derselben in Schussenried, Zwiefalten und Creglingen und die Errichtung 
eines Kameralamts in Saulgau. 101. 
Kassenwesen. Verfügung, betreffend die Aufbewahrung der Kassenvorräthe der Landwehrbezirks- 
Commando's bei Kassen der Civilverwaltung während der dienstlichen Abwesenheit der Land- 
wehrbezirks-Commandeure. 365. 
Krankheiten, s. Medicinalwesen. 
Kreisstrafgericht Biberach. Auflösung desselben. 193. 
L. 
Landwehrbezirke und Landwehrbehörden, . Militärwesen. 
Landwirthschaft. Verfügung, betreffend die Aufnahme des Viehstands und der Vertheilung des 
landwirthschaftlichen Grundbesitzes. 285. 
Liverpool and London and Globe lnsurancc- Company zu Liverpool 
Aufstellung eines Hauptagenten in Stuttgart. 111. 
Lotterien und Glücksspiele, Verfügung. 386. 
M. 
Malzsteuer. Verfügung, betreffend den Steuersatz für Grünmalz. 54.
	        
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