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ein Porto nicht in Ansatz, auch beträgt die Rekommandations-Gebühr für einen solchen
Brief nur 4 kr.
Die Porto= beziebungsweise sonstigen Beträge für ein Schreiben mit Behändigungs-
schein müssen sämmtlich entweder von dem Absender oder von dem Adressaten entrichtet
werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des
Schreibens zunächst nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens
nach dem Bestimmungsorte, die andern Beträge werden erst auf Grund des vollzogen
zurückkommenden Behändigungsscheins von dem Absender eingezogen. Falls die Insinua-
tion nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das tarifmäßige Porto für die Beförde-
rung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte, beziehungsweise die Rekommandations-
Gebühr zum Ansatz.
S. 15.
Postkarten.
Die Vorderseite der Postkarte ist für die Adresse bestimmt. Die Rückseite kann zu
schriftlichen Mittheilungen benutzt werden. Die Adresse und die Mittheilung können
mit Tinte, Bleifeder oder farbigem Stifte geschrieben werden; nur muß die Schrift
haften und deutlich sein.
Die Formulare können auch zu Signaturen für Packete verwendet werden.
Die Postkarten können auch gegen ermäßigtes Porto (§. 16) als Formulare zu Druck-
sachen benutzt werden; in diesem Falle müssen die Mittheilungen auf der Rückseite der
Postkarte durch Druck, Lithographie oder sonst auf mechanischem Wege hergestellt sein;
sie dürfen keine weitergehenden schriftlichen Einschaltungen oder Zusätze enthalten, als
nach §. 16 bei Drucksachen gestattet find.
Zu den Postkarten mit Rückantwort werden besonders dazu eingerichtete Formulare
verwendet, von denen die zweite Hälfte zur Rückantwort dient.
Formulare zu den Postkarten können bei allen Postanstalten gegen Entrichtung des
Betrags des aufgedruckten Werthstempels bezogen werden; diejenigen, welche das Publi-
kum auf eigene Kosten sich herstellen läßt, müssen im Allgemeinen in Größe, Format,
Stärke und Steifheit des Papiers den von der Post gelieferten gleichen und die ge-
druckte oder geschriebene Ueberschrift „Postkarte“ auf der Vorderseite tragen.
Die Postkarten unterliegen dem Frankirungszwange. Für Postkarten mit Rückant-
wort muß auch für die Rückantwort das Porto vorausbezahlt werden.