Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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ZE 14. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
— — 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 22. Juni 1880. 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Ober- 
amtsbezirk Backnang. Vom 19. Juni 1880. 
  
—— 
Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl 
für den Gberamtsbezirk Lacknang. Vom 19. Juni 1880. 
Nachdem der bisherige Abgeordnete des Oberamtsbezirks Backnang sein Abgeordneten- 
mandat niedergelegt hat, wird auf Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät 
die Vornahme einer Neuwahl für diesen Oberamtsbezirk angeordnet und Nachstehendes 
verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen. 
Hiebei sind diejenigen Wahlberechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohn- 
sitzes oder ihres nicht blos vorübergehenden Aufenthalts direkte Staatssteuer, Wohn- 
oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen, 
dagegen in Gemäßheit des §. 49 Abs. 1 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 
die zum aktiven Heere gehörigen Militärpersonen mit Ausnahme der Militär- 
beamten hievon auszuschließen. 
2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche Aufruf 
der Wahlberechtigten zur Anmeldung des Wahlrechts ist alsbald von dem Oberamt 
in dem Bezirksblatt zu erlassen und außerdem von den Ortsvorstehern in den ein- 
zelnen Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
	        
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