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J.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
Die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage, von dem Erscheinen gegenwärtiger
Verfügung im Regierungsblatt an gerechnet, somit spätestens am 2. Juli vollendet
sein, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen,
also bis 8. Juli einschließlich auf dem Rathhaus zur allgemeinen Einsicht aufgelegt
werden.
Längstens binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die
Wählerliste an gerechnet hat die Kommission hierüber Beschluß zu fassen. Spä-
testens am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlausschreibens,
also am 13. Juli, haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten nebst den Akten über
beanstandete Wahlberechtigungen an das Oberamt einzusenden.
Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im
Regierungsblatt, also am
Donnerstag den 22. Juli d. Is.
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen und, wenn möglich, an diesem
Dage, jedenfalls aber am 23. Juli zu beendigen.
Die Bekanntmachung des Tages der Wahl, sowie der Zeit des Beginns und
Schlusses der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 19. Juli auf
ortsübliche Art zu erfolgen; insbesondere ist darauf zu achten, daß die Beurkun-
dungen über diese Bekanntmachung in einer die ordnungsmäßige Vornahme der letz-
teren unzweifelhaft bestätigenden Weise zu den Akten gebracht werden.
Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind:
Backnang, Heiningen, Maubach, Steinbach, Strümpfelbach, Waldrems mit dem
Abstimmungsort Backnang.
Großaspach, Rietenau mit dem Abstimmungsort Großaspach,
Großerlach, Grab, Neufürstenhütte mit dem Abstimmungsort Großerlach,
Murrhardt, Fornsbach mit dem Abstimmungsort Murrhardt,
Althütte, Ebersbach, Lippoldsweiler, Sechselberg mit dem Abstimmungsort Hohn-
weiler,
Spiegelberg, Jux mit dem Abstimmungsort Spiegelberg,
Sulzbach, Oppenweiler, Reichenberg mit dem Abstimmungsort Sulzbach,
Unterweissach, Allmersbach, Bruch, Cottenweiler, Heutensbach, Oberweissach, Ober-
und Unterbrüden mit dem Abstimmungsort Unterweissach.