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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 12. November 1880.
Inhalt. — —
Bekanntmachung, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und Reichsgesetzblatt auf das Kalender-
jahr 1881. Vom 2. November 1880. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend ein Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen Nam-
haftmachung einer provisorisch berechtigten Anstalt; — Erlöschen der Berechtigung einiger Anstalten. Vom
13. Oktober 1880. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Befugnisse des Nebenzollamts erster
Klasse zu Langenargen. Vom 7. Oktober 1880.
gekanntmachung, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und Reichsgesetzblatt auf
das Kalenderjahr 1861. Vom 2. November 1880.
Der Abonnementspreis für den Jahrgang 1881 des Regierungsblattes ist auf
3 Mark pro Exemplar, derjenige für das Reichsgesetzblatt auf 1 Mark pro Exemplar
festgesetzt worden, was hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart, den 2. November 1880. Faber.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend ein Nachtragsverzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Be-
fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen Namhaftmachung
einer provisorisch berechtigten Anstalt; — Erlöschen der Berechtigung einiger Anstalten.
Vom 13. Oktober 1880.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in Nro. 41 des Centralblattes für
das Deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 6. Oktober 1880, betreffend ein