Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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Besteuerung des Tabacks s. Taback. 
Bestrafung der Forstfrevel in den Grenzwaldungen s. Forstvergehen. 
Bevölkerung s. Volkszählung. 
Bildende Künste s. Urheberrecht. 
Bodensee. Behandlung der Geburts= und Sterbefälle auf demselben. Bekanntmachung des Mini- 
steriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 21. Juni 1880. 171. 
Brandschaden s. Gebäudebrandschaden. 
C. 
Civilprozeßordnung. Feststellung des Begriffs „Militärbehörde.“ Bekanntmachung des Justiz- 
ministeriums vom 30. Juni 1880. 177. 
Vollstreckkare Unterpfands-Urkunden. Verfügung des Justizministeriums vom 12. Juli 
1880. 187. · 
Behandlung der nach 8. 167 der Reichs-Civilprozeßordnung zum Zweck der Zustellung 
niedergelegten Schriftstücke. Verfügung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Ange— 
legenheiten und des Innern vom 29. September 1880. 209. 
Civilstandsurkunden s. Bodensee und Standesämter. 
Conradihaus, Rettungsanstalt in Schelklingen, Verleihung der juristischen Persönlichkeit. Bekannt- 
machung des Ministeriums des Innern vom 10. Sept. 1880. 195. 
von Cotta, Freiherr Georg Astolph — zu Hipfelhof. Bestätigung des von demselben 
über seinen sämmtlichen Liegenschaftsbesitz auf Markung Hivfelhof errichteten Familienstatuts. 
Bekanntmachung der Civilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 28. Mai 1880. 149. 
Croatien s. Nachsteuerfreiheit. 
E. 
Ehesachen. Zu vorgängiger Heirathsanzeige nicht verpflichtete Beamte und Funktionäre. Verfügung 
der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, des Kirchen= und 
Schulwesens und der Finanzen vom 12. Juli 1880. 183. 
Eichwesen. Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern 
vom 3. Dezember 1880. 222. 
Nachtrag zur Eichgebührentaxe. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 
24. Dezember 1880. 239. 
Einjährig-freiwilliger Militärdienst. Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur 
Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind; deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten. Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 30. März 1880. 91. 
Erlöschen der Berechtigung einer Anstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Bekanntmachung der Mi- 
nisterien des Innern und des Kriegswesens vom 11. Mai 1880. 139. 
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