Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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Gerichtsschreiberei. Behandlung der bei derselben nach 8. 167 der Reichs-Civilprozeßordnung zum 
Zweck der Zustellung niedergelegten Schriftstücke. Verfügung der Ministerien der Justiz, der 
auswärtigen Angelegenheiten und des Innern vom 29. September 1880. 209. 
Gerichtsvollzieher. Vollstreckbare Unterpfandsurkunden. Verfügung des Justizministeriums vom 
12. Juli 1880. 187. 
s. Zustellungswesen. 
Geschworene. Vorbereitungen zur Bildung der Schöffen- und der Schwurgerichte. Verfügung des 
Justizministeriums vom 16. Juni 1880. 156. 
Gewerbekammern (. Handelskammern. 
Gewichtswesen. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 3. Dezember 1880, betreffend 
Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung. 222. 
Glücksspiele s. Lotterien. , 
Grenzsteuerämter. Errichtung von solchen 
an den Eisenbahnlinien Hessenthal-Gaildorf und Bietigheim-Backnang. Verfügung des Fi- 
nanzministeriums vom 26. Dezember 1879. 47. 
an der Bahnstrecke Murrhardt-Gaildorf. Verfügung des Finanzministeriums vom 4. Juni 
1880. 140. 
an der Station Ratzenried. Verfügung des Finanzministeriums vom 30. Juli 1880. 194. 
an der Station Stethen a/H. Verfügung des Finanzministeriums vom 13. August 1880. 208. 
s. Zollwesen. 
Grenzwaldungen (. Forstvergehen. 
Grund-, Gefäll--, Gebäude= und Gewerbesteuer. Umlage derselben für das Etats- 
jahr 1880/81. Verfügung des Steuerkollegiums vom 16. April 1880. 109. 
H. 
Handels= und Gewerbekammern. Wahlen zu denselben. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 29. September 1880. 208. 
Handelsverträge (. Staatsverträge. 
Hauptsteuerämter s. Zollwesen und Grenzsteuerämter. 
Heirathsanzeigen. Verzeichniß der zu vorgängiger Heirathsanzeige nicht verpflichteten Beamten 
und Funktionäre. Verfügung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, 
des Innern, des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen vom 12. Juli 1880. 183. 
Hessen. üÜbbereinkunft wegen Bestrafung der Forstfrevel in den beiderseitigen Grenzwaldungen. Be- 
kanntmachung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, vom 18. Mai 1880. 136. 
Hinrichtung s. Todesstrafe. 
J. 
Italien. Handels= und Schifffahrtsvertrag mit demselben. Bekanntmachung der Ministerien des In- 
nern und der Finanzen vom 29. Dezember 1879. 45.
	        
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