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inweis Abweichungen gegen die Tarasa
— ho wW gesofah
S für die Abtheilungen für die (in Prozenten des
Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts.)
1. 2. 3. 4. 5.
33. Vigognegarn, ein= und mehrdrähtiges, X Nr. 33 fällt aus. 18 u. Kst.
roh, gebleicht oder gefärbt. 13 Kb.
Waaren aus Baumwolle 4 Bll.
allein oder in Verbindung mit
Metallfäden ohne Beimischung
von Seide, Wolle oder anderen
unter Nr. 41 des Zolltarifs be-
griffenen Thierhaaren:
34.—: rohe (aus rohem Garn verfertigte) 2 4 1 34 à. —; rohe (aus rohem Garn ver-
dichte Gewebe mit Ausschluß der auf- fertigte) dichte Gewebe mit Aus-
geschnittenen Sammete. schluß der aufgeschnittenen Sam-
mete und der nachstehend unter
b und c aufgeführten Gewebe.
2 d4 Anmerk. 234b. —: ganz grobe Gewebe aus
rohem Gespinnst von Baumwoll=
abfällen, in Stücken nicht überZu Nr. 34 u.34c:
50 cm lang und breit, welche das 18 Fss. u. Kst.
Ansehen von grauer Packleinwand 7ll.
haben und zu Preßtüchern, Putz.)Zu Nr. 34 a und
lappen 2c. verwendet werden, auchß4b# s. Zolltarif.
in Verbindung mit anderen Spinn-
materialien oder einzelnen gefärb-
ten Fäden.
2 4 Anmerk. 3834. —zrohe Gewebe für Schmirgel-
leinen= und Schmirgeltuchfabriken,
auf Erlaubnißschein unter Kon-
trole.
35.: Tüll, roh und ungemustert. 2 4 1 35. .
36.—:gebleichte,dichteGewebe,auchap- 2 42 36.
pretirt, mit Ausschluß der aufgeschnit-
tenen Sammete.
37.U—: aufgeschnittene Sammete. 2 43 37.
38.: alle anderen nicht unter Nr. 34, 36, 2 43 38.
37 und 44 begriffenen dichten Gewebe.
39.: rohe (aus rohem Garn verfertigte) 2 43 39. S. Zolltarif.
undichte Gewebe, mit Ausschluß der
Gardinenstoffe und Tülle.
40.—: Strumpfwaaren. 2 43 40.
41.: Posamentier= u. Knopfmacherwaaren; 2 4 3 41.
auch Gespinnste in Verbindung mit
Metallfäden.
42.: Gardinenstoffe, gebleicht u. appretirt. 2 d 4 42.