Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

6 
  
  
  
  
  
— 
  
  
  
  
inweis Abweichungen gegen die Tarasa 
— ho wW gesofah 
S für die Abtheilungen für die (in Prozenten des 
Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts.) 
1. 2. 3. 4. 5. 
33. Vigognegarn, ein= und mehrdrähtiges, X Nr. 33 fällt aus. 18 u. Kst. 
roh, gebleicht oder gefärbt. 13 Kb. 
Waaren aus Baumwolle 4 Bll. 
allein oder in Verbindung mit 
Metallfäden ohne Beimischung 
von Seide, Wolle oder anderen 
unter Nr. 41 des Zolltarifs be- 
griffenen Thierhaaren: 
34.—: rohe (aus rohem Garn verfertigte) 2 4 1 34 à. —; rohe (aus rohem Garn ver- 
dichte Gewebe mit Ausschluß der auf- fertigte) dichte Gewebe mit Aus- 
geschnittenen Sammete. schluß der aufgeschnittenen Sam- 
mete und der nachstehend unter 
b und c aufgeführten Gewebe. 
2 d4 Anmerk. 234b. —: ganz grobe Gewebe aus 
rohem Gespinnst von Baumwoll= 
abfällen, in Stücken nicht überZu Nr. 34 u.34c: 
50 cm lang und breit, welche das 18 Fss. u. Kst. 
Ansehen von grauer Packleinwand 7ll. 
haben und zu Preßtüchern, Putz.)Zu Nr. 34 a und 
lappen 2c. verwendet werden, auchß4b# s. Zolltarif. 
in Verbindung mit anderen Spinn- 
materialien oder einzelnen gefärb- 
ten Fäden. 
2 4 Anmerk. 3834. —zrohe Gewebe für Schmirgel- 
leinen= und Schmirgeltuchfabriken, 
auf Erlaubnißschein unter Kon- 
trole. 
35.: Tüll, roh und ungemustert. 2 4 1 35. . 
36.—:gebleichte,dichteGewebe,auchap- 2 42 36. 
pretirt, mit Ausschluß der aufgeschnit- 
tenen Sammete. 
37.U—: aufgeschnittene Sammete. 2 43 37. 
38.: alle anderen nicht unter Nr. 34, 36, 2 43 38. 
37 und 44 begriffenen dichten Gewebe. 
39.: rohe (aus rohem Garn verfertigte) 2 43 39. S. Zolltarif. 
undichte Gewebe, mit Ausschluß der 
Gardinenstoffe und Tülle. 
40.—: Strumpfwaaren. 2 43 40. 
41.: Posamentier= u. Knopfmacherwaaren; 2 4 3 41. 
auch Gespinnste in Verbindung mit 
Metallfäden. 
42.: Gardinenstoffe, gebleicht u. appretirt. 2 d 4 42. 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.