Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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der  Maßgabe  übertragen  worden  ist,  daß  es  der  Centralstelle  für  Gewerbe  und  Handel
überlassen  ist,  mit  der  Ausführung  dieser  Aichungen  in  ihrem  Namen  und  unter
Anwendung  ihres  Stempels  einzelne  hiezu  qualifizirte  Aichmeister  von  Gemeinde-Aichungsämtern
  zu  betrauen.
Stuttgart,  den  20.  September  1883.
Hölder.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).