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der Maßgabe übertragen worden ist, daß es der Centralstelle für Gewerbe und Handel
überlassen ist, mit der Ausführung dieser Aichungen in ihrem Namen und unter
Anwendung ihres Stempels einzelne hiezu qualifizirte Aichmeister von Gemeinde-Aichungsämtern
zu betrauen.
Stuttgart, den 20. September 1883.
Hölder.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).