Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Bekanntmachnnug. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. April d. J. wird hierunter ein Nachtrags- 
Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. 1 der Wehr- 
ordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaft- 
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Jeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig= freiwilligen Militär-= 
dienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegnug der wisseuschaftlichen Besahiguns ersorderlich ist. 
a. Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. Z itthfhetzoqthssueckleubstqs 
Provinz Sachsen. Schwerin. 
Das Gymnasium zu Neuhaldensleben (bisher Pro- 
gymnasium, B. a. I. 13. des Verzeichnises l 
vom 24. April d. J.). 
Das Gymnasium zu Doberan (bisher Progymnasium, 
B. a. IV. a. o. O.). 
b. Real-Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. Ü II. Herzogthumn Anhalt. 
Provinz Ostpreußen. Das Neal-Gymnasium (Franzschule) zu Dessau (bis- 
Das Neal-Gymnasium zu Osterode i. Oftpr. (bisher her Nealschule — Real-Progymnasium —, B.c. 
Neal-Progymnafium, B. c. 1. 2. a. a. O.). VI. 2. a. a. O.). 
RNheinprovinz. III. Fürstenthbum Neuß jängere Linie. 
Das Real-Gymnasium zu Essen (verbunden mit Die Nealschule zu Gera (in dem Verzeichnisse vom 
der höheren Bürgerschule daselbst). 24. April d. J. unier A. b. XIII. als Real- 
Gymnasium aufgeführt).
	        
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