Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Schweine,  Schweinefleisch.  Verbot  der  Einfuhr  von  Schweinen,  Schweinefleisch  und  Würsten  amerikanischen
  Ursprungs.  Bekanntmachung  der  Ministerlen  des  Innern  und  der  Finanzen
vom  19.  April  1883.  39
Singkranz  Heilbronn  s.  Juristische  Persönlichkeit.  =
von  Speth.  Schülzburg=  Granheim,  Freiherr  Johann  Baptist.  Bestätigung  eines  in  dieser
Familie  unterm  20.  Januar  2.  Mai  1842  errichteten  Familienstatuts.  Bekanntmachung  der
II  Civilkammer  des  Landgerichts  Ulm  vom  2.  April  1883.  42.
Sportelwesen.  Vollzug  des  allgemeinen  Sportelgesetzes  vom  24.  Märg  1881  Tarifnummer  64
und  44  Ziff.  2  a—c.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  22.  Dezember  1882.  1.
Gesetz  über  die  Notariatssporteln  vom  8.  Juni  1888.  101.  Berichtigung  184.
Versügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen  vom  22.  Juni  1883,  betreffend
den  Vollzug  des  Gesetzes  über  die  Notariatssporteln.  133.
Staatsangehbrigkeitsausweise.  Feststellung  eines  einheitlichen  Formulars.  Verfügung
des  Ministeriums  des  Innern  vom  2.  April  1883.  31.
Staatsbeamte.  Einreihung  der  Niederlageverwalter  bei  den  Zollstellen  in  eine  höhere  Rangstufe.
Bekanntmachung  des  Finanzministeriums  vom  25.  August  1888.  204.
Rangverhältnisse  der  Beamten  der  Verkehrsanstalten.  Bekanntmachung  des  Ministeriums
der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  3.  Sentember
  1883.  205.
Staatskrankenanstalten  s.  Medizinalwesen.
Staatsverträge.  Aenderungen  des  Zolltarifs  aus  Anlaß  des  mit  Italien  abgeschlossenen  Handelsvertrags.
  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  16.  Juli
1883.  181.
Ständeversammlung  f.  Landtag.
Steinkohlenbergwerke  s.  Gewerbeordnung.
Stempelabgaben  s.  Reichsstempelabgaben.
Steuerwesen.  Abänderung  der  Aueführungsvorschristen  zu  dem  Gesetze  vom  1.  Juli  1881  wegen
Erhebung  von  Reichsstempelabgaben.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums  vom
17.  Jonuar  1883.  4.  und  vom  5.  September  1883.  206.
Steuererhebung  vom  1.  April  1883  an.  Verfügung  des  Finanzministeriums  vom  15.  Mär  1883.
14.
Umlage  der  Grund-,  Gefäll-,  Gebäude=  und  Gewerbesteuer  auf  die  ersten  4  Monate  des
Etatejahrs  1883/84.  Verfügung  des  Steuerkollegiums  vom  11.  April  1883.  32.  und
auf  die  letzten  8  Monate.  Verfügung  des  Stieuerkollegiums  vom  16.  Juni  1883.  162.
Vollziehung  des  Gesetzes  vom  24.  Mäck  1881  über  die  Erbschafts=  und  Schenkungesteuer.
Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen  vom  22.  Mai  1883.  78.
Weitere  Abänderungen  des  Gesetzes  vom  19.  September  1852  über  die  Steuer  von  Kapital-,
Renten-,  Dienst=  und  Berufseinkommen.  Gesetz  vom  13.  Juni  1883.  131.