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M 13.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 28. April 1887.
Inhalt.
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 10. Februar 1887 zwischen Württemberg und Bayern
abgeschlossenen Staatsvertrags über die Herstellung weiterer Verbindungen zwischen den beiderseitigen Eisen-
bahnen und die Abänderung der die vorhandenen Eisenbahnauschlüsse betreffenden Vereinbarungen. Vom
18. April 1887. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, bet reffend die Verleihung der jiisischen
Persönlichkeit an den katholischen Gesellenverein in Um. Vom 22. April 1887. — Bekanmmachung des Min
steriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Verleihung der juesishen Persönlichkeit an die Indi-
läumsstiftung des Fberhard= Ludwigsgymnasiums in Stuttgart. Vom 6. April 1
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 10. Februar 1387 zwischen Württemberg
und Bayern abgeschlossenen Staatsvertrags über die Herstellung weiterer Verbindungen zwischen
den beiderseitigen Eisenbahnen und die Abänderung der die vorhandenen Eisenbahnanschlüsse
betreffenden Vereinbarungen.
Vom 18. April 1887.
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem der am 10. Februar 1887 zwischen Württemberg und Bayern über
die Herstellung weiterer Verbindungen zwischen den beiderseitigen Eisenbahnen und die
Abänderung der die vorhandenen Eisenbahnanschlüsse betreffenden Vereinbarungen abge-
schlossene Staatsvertrag die Zustimmung Unserer getreuen Stände erlangt hat und
beiderseits ratifizirt worden ist, verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministe-
riums, daß dieser Vertrag öffentlich bekannt gemacht werde.
Gegeben Nizza den 18. April 1887.
Karl.
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey.