Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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M 13. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 28. April 1887. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 10. Februar 1887 zwischen Württemberg und Bayern 
abgeschlossenen Staatsvertrags über die Herstellung weiterer Verbindungen zwischen den beiderseitigen Eisen- 
bahnen und die Abänderung der die vorhandenen Eisenbahnauschlüsse betreffenden Vereinbarungen. Vom 
18. April 1887. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, bet reffend die Verleihung der jiisischen 
Persönlichkeit an den katholischen Gesellenverein in Um. Vom 22. April 1887. — Bekanmmachung des Min 
steriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Verleihung der juesishen Persönlichkeit an die Indi- 
läumsstiftung des Fberhard= Ludwigsgymnasiums in Stuttgart. Vom 6. April 1 
  
  
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 10. Februar 1387 zwischen Württemberg 
und Bayern abgeschlossenen Staatsvertrags über die Herstellung weiterer Verbindungen zwischen 
den beiderseitigen Eisenbahnen und die Abänderung der die vorhandenen Eisenbahnanschlüsse 
betreffenden Vereinbarungen. 
Vom 18. April 1887. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 10. Februar 1887 zwischen Württemberg und Bayern über 
die Herstellung weiterer Verbindungen zwischen den beiderseitigen Eisenbahnen und die 
Abänderung der die vorhandenen Eisenbahnanschlüsse betreffenden Vereinbarungen abge- 
schlossene Staatsvertrag die Zustimmung Unserer getreuen Stände erlangt hat und 
beiderseits ratifizirt worden ist, verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministe- 
riums, daß dieser Vertrag öffentlich bekannt gemacht werde. 
Gegeben Nizza den 18. April 1887. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey.
	        
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