Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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23. das Gymnasium zu Deutsch-Krone, 50. das Gymnasium zu Freienwalde a. d. Oder 
24. - -Mnrienburgi.Westpr., 51. - Friedeberg i. d. Neumart 
25. O4 Marienwerder, 52. OD Fürstenwalde, " 
26. OD * Neustadt i. Westpr., 53.= - Guben (verbunden mit 
27. - -Pr.Storgatdt, dem Real-Gymnasium daselbst), 
26. - -Sirasburg i. Westpr., 54. zu Königsberg i. d. Neumart 
29. - Thorn (verbunden mit dem 55. Koitbus (verbunden mit 
Real-Gymnasium daselbst). dem Real-Progymnasium das.), 
56. - zu Küstrin, 
Provinz Brandenburg. 57. O" -Landsberg o. d. Warthe 
30. Das Askanische Gymnasium zu Berlin, (verbunden mit dem Real-Gymnasium daselbst), 
31. . Französische Gymnasium daselbst, 58. das Gymnasium zu Luckau, 
32. . Fliedrichs-Gymnasium daselbst. 59. — Nieu-Ruppin, 
33. . Friedrichs-Werder'sche Gymnasium daselbst, 60. Potsdam, 
34. . Friedrich-Wilhelms-Gymnasium daselbst, 61. Prenzlau (verbunden mit 
35. .Humboldtks-Gymnasium daselbst, dem Real-Gymnasium das.), 
36. „ Jaachimsthal'sche Gymnasium daselbst, 62. - Schwedt a. d. Oder, 
37. . Gymnasium zum grauen Kloster daselbst, 63. - Sorau, 
38. . Kollnische Gymnasium daselbst, 64. "D Spandau, 
39. Küönigstädtische Gymnasium daselbst, 65. "O Mittstoc, 
40. . Leibniz-Gymnasium daselbst, 66. . Pädagogium -Züllichau. 
41. .-Lnisen-Gymnasium daselbst, » 
42. Luisenstädtische Gymnasium daselbst, Provinz Pommern. 
43. . Sophien-Gymnasium daselbst, 67. Das Gymnasium zu Anklam, 
44. .Wilhelms-Gymnasium daselbst, 68. - -Belgard, 
45.-GymnasiumzuBrandenburg, 69. . -Cöslill, 
46. die Ritter-Akademie daselbst, 70. - - Colberg (verbunden mit 
47. das Gymnasium zu Charlottenburg, dem Real-Gymnasium daselbft) 
48. Eberswalde, *)71. zu Demmin, " 
49. O"D Frankfurt a. d. Oder, 72. Dramburg, 
  
*) Die Gymnasien und Progymnasien an Orten, an welchen sich eine zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungs= 
zeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigte Anstalt der unter A. b, B. b. B. c oder C. a. au -auf. 
geführten Kategorien (Real-Gymnasium, Roealschule, Neal-Progymnasium oder höhere Bürgerschule) mit obligatorischem 
Unterricht im Latein nicht befindet, sind besugt, derartige Befähigungszeugnisse auch ihren von der Theilnahme am 
Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unter- 
richt eingeführten Ersatzunlerricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda 
auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden 
Lehrpensums erhalten haben. 
Zur Zeit sind dies die in dem Verzeichniß mit einem " bezeichneten Gymnasien und Progymnasie n 
(A. a unb B. a).
	        
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