Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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tharina Majestät herrührenden und infolge Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit der Frau 
Prinzessin Marie von Württemberg kündbar gewordenen Brautschatzkapitals im Betrage 
von 437 142 .A 86 J unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unseres Finanzmini- 
steriums ein neues Staatsanlehen in dem hiezu erforderlichen Betrag unter möglichst 
günstigen Bedingungen aufzunehmen. 
· Art. 11. 
Das Finanzministerium in Vertretung des allgemeinen Hochbaufonds wird er- 
mächtigt, aus dem Vermögen der Restverwaltung zu nachstehenden Bauten zu ver- 
wenden: 
für die Versorgung der vormaligen Festung Hohenasperg mit Trink= und Nutzwasser 
60 000 1/% 
zu Herstellung eines Neubaus für die Sammlungen und Institute der gewerb- 
lichen Centralstelle und für verwandte Zwecke, erste Ratt 217.000 „ 
zu Herstellung eines hilshe Kabinetts an der Universität Tübingen, letzte 
Natt 130 000% 
zu Erbauung einer neuen geburtshilflich qnökologischen Klinik in Tübingen 
620 000 % 
zu Neuherstellung der Lehr= und Versuchsbrauerei und des chemisch- technischen 
Laboratoriums in Hohenhei 35 000 % 
zu Herstellung eines Neubaus für den matemischen Unterricht und Präparir. 
übungen an der Thierarzneischule in Stuttgartt. 100000 % 
für den Neubaun eines Mädchenschulhauses in Freudenstadt 69000 A 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unser Finanzministerium zu vollziehen. 
Gegeben Stuttgart, den 14. Juni 1887. 
Karl 
Mittnacht. Nenner. Faber. Steinheil. Sarwey.
	        
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