Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Anlage III. für: Waisengeld, — Waisenpension, Pensiouszuschuß — Erziehungsbeihülfen. 
Quittung. 
  
6 ½ 
(Bescheinigung der zah- buchstäblich 
lenden Stelle). ).V I) 
Die Urkunde über (Waisengeld) für die Kinder des verstorbenen (Name und Dienst- 
die Bestellung des Herrn grad r2c. des Vaters) und zwar: 
für (Vornamen) geboren am — 
............ » » H. 
als Vormund der neben u. s. w. 
erwähnten Kinder ist bei wie oben % 
Empfangnahme des habe ich als Vormund fr l8 . von dem 
Waisengeldes vorgezeigt. Königlichen Kriegszahlamt zu Stuttgart gezahlt erhalten, worüber 
worden. ich quittire. 
ç den ten Ort. Datum. 
günigliche . (Unterschrift mit Namen und Stand.) 
Bescheinigung. 
Taß die vorbezeichncten Kinder des (Name und Dienstgrad . des Vaters) noch leben und 
die (Vor= und Zunahme der mehr als 16 Jahre alten Tochter) geboren am. 
unverehelicht ist, sowie daß der (Name und Stand des Vormundes) 
die vorstehende Luittung selbst unterschrieben hat, wird hierdurch unter Beidrückung des Dienst- 
siegels mit dem Bemerken bescheinigt, daß der Unterzeichnete weder zu dem Vormund noch zu 
dessen Pflegebefohlenen in einem nahen verwandtschaftlichen Verhältnisse steht. 
den ten Id 
(Dienststempel und Unterschrift.) 
Anmerkungen umstehend.
	        
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