Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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fache. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 29. März 
1888. 160. 
Schiffahrt s. Hafenordnung. 
Schönthal s. Kommunalverbände. 
Schriftwerke s. Literatur. 
Schwefelkohlenstoff s. Explosive Stoffe. 
Sparkasse Württembergische. Abänderung der Grundbestimmungen derselben. Bekannt- 
machung des Ministeriums des Innern vom 5. Juli 1888. 289. 
Spitzenhof s. Kommunalverbände. 
Sprengstoffe. Vollzug des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und ge- 
meingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 5. April 1888. 151. 
Staatliche Unfallversicherung s. Unfallversicherung. 
Staatsbeamte. Aenderung des Titels „Revierförster“ in „Oberförster.“ Bekanntmachung des 
Finanzministeriums vom 12. Juni 1888. 258. 
Staatseisenbahnen s. Verkehrsanstalten. 
Ständeversammlung s. Landtag. 
Statistik s. Waarenverkehr. 
Steuerwesen. Materialsteuersatz für das zur Branntweinbereitung bestimmte umgeschlagene Bier. 
Verfügung des Finanzministeriums vom 9. August 1888. 315. 
Neue Redaktion mehrerer Zoll= und Reichssteuerregulative. Bekanntmachung des Finanz- 
ministeriums vom 25. August 1888. 321. 
Errichtung eines Grenzsteueramts. Verfügung des Finanzministeriums vom 19. Oktober 
1888. 342. 
Stiftungsbehörden s. Submissionen. 
Strafanstalten und 
Strafgefangene. Erlassung neuer Hausordnungen für die Civilfestungsstrafanstalt auf Hohen- 
asperg, sowie für die Abtheilung der jugendlichen Gefangenen an dem Zellengefängniß in 
Heilbronn und an der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell. Königliche 
Verordnung vom 11. Dezember 1888. 421. 
Strafnachrichten und 
Strafurtheile. Mittheilung von Strafurtheilen an ausländische Regierungen. Verfügung des 
Justizministeriums vom 30. Juni 1888. 285. 
Straßenbahn s. Dampfstraßenbahn. 
Stuttgart Stadtgemeinde (. Unfallversicherung. 
Submissionen. Vergebung von Leistungen und Lieferungen in den Departements des Innern 
und der Finanzen. Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 19. April 
1888. 163.
	        
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