Object: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

erstandener Strafe aus den Könsgl. Staa- 
ten ausgewiesen werden solle. 
An demselben Tage wurde: 
2. der bei dem Oberamtsgerichte Freudensadt 
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in Untersuchuns gekommene Bauernkneckt= 
Johann Georg Stoll, ven Wenden, Ober- 
amts Nagold, wegen wlederholten, jedoch 
kleinen und ersetzten Dlebstahls, neben der 
Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Ver- 
haft= und der Untersuchungs.-Kesten zu 
sechsmonatlicher Festungs = Arbelts- 
strafe und nachberiger Eins, errung in 
ein Zwangs-Arbelhaus, wenlet#es auf 
die Dauer ven drei Monaten verir# 
theilt. 
An demselben Tage wurde: 
5. in der vor dem Oberamtsgerichte Not- 
tenburg verhandelten Untersuchungssache 
gegen die Ortsvorsteher zu Hlrrlingen: 
a) der Felduntergänger 
Schulthelß Jehann Georg Noll, wegen 
der während und nach seiner Schulthel-= 
ßenamts-Fährung mit seinem Vorwissen 
und Genehmigung geführten Nebenrech- 
nung, auch bezlehungsweise spccieller 
Theilnahme an der Verwendung von 
Commungeldern zu verbotenen Zechen, 
Geschenken und anderen unpassierlichen 
Ausgaben, sedann wegen der ihm zur 
Last fallenden Urheberschaft an einer der 
und vormalige 
Amtepflege jedenfalls unter einer fal- 
schen Bezeichnung gemachten Anrech- 
nung von HKriegskesten, und endlich we- 
gen Umeerschlagung des Erlöses von 
verkauftem Holz, neben Entsetzung 
von seinem Amte und Unfähigkeits- 
Erklärung zu Bekleldung eines öf- 
fentlichen Amtes zu elner olerzehen- 
käglgen Gefängnißstrafe, und 
b.) der Stif#ungepstetzer Joh###n Paul 
Fischer wegen der ihm als vormaligen 
lagistratsgliede, spärerhin als Schulr= 
heißen glelchmplg zur Last fallenden 
Mitwlssenschaft ven der bei der Ge- 
meindekasse geführten Rebenrechnung, 
wegen Einwllligung und sperieller Lel- 
tung, auch fortgesetzten Versuchs, ver- 
schiedene Strafansébe zum Ersatz elncs 
voen ihm ausgelezten verbetenen Ge- 
schenks der össentlichen Verrechnung zu 
entziehen, serner wegen Begünstigung 
der unter falscher Bezelchnurg der Amts- 
pflege gemachten Anrechnung von Kriegs- 
koslen, neben Entsetzung von seiner 
Stelle und Unfähigkeits-Erklärung 
zu Bekleldung eines bffentlichen Amtes 
zu einer sechstägigen Gefängnißstrafe 
verurtbeilt, auch rücksichtlich der aufge- 
laufenen Untersuchungs-Kosten das An- 
gemessene verfügt. 
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