Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Bekanntmachung, 
betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und JZollermäßigungen 
auf die spanischen Boden- und Industrieerzengnise. Vom 30. Juni 1892. 
Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland ver- 
tragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten 
Staaten, vom 30. Januar 1892 (Reichsgesetzblatt S. 300) hat der Bundesrath heute beschlossen, daß 
vom 1. Juli bis einschließlich 30. November d. J. die für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig 
bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auch den spanischen Voden= und Industrie-Erzeug- 
nissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet zugestanden werden. 
Berlin, den 30. Juni 1892. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
Gekanntmachung des Finanzministeriums, 
betreffend dir AUnwendung vertragsmäßiger Zollsätze der Nummer 9 des deutschen Zolltarifs auf 
die rumänischen Erzengnisse. Vom 8. Juli 1892. 
Die im Reichsanzeiger vom 4. I. Ms. Nr. 155 erschienene Bekanntmachung des 
Reichskanzlers wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 8. Juli 1892. Riecke. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Anwendung der vertragemäßig für die Nummern 9a, be, b#8, br), be, c, da, e 
(Mais) und f (gemalzte Gerste) des deutschen Zolltarifs bestehenden Zollsähde auf die rumänischen 
Erzeugnisse. Vom 2. Juli 1892. 
Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland ver- 
tragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten 
Staaten, vom 30. Januar 1892 (Reichsgesetzblatt S. 300) hat der Bundesrath beschlossen, daß für 
die Zeit vom 4. Juli bis einschließlich 30. November d. Is. die vertragsmäßig für die Nummern 
9a, ba, b#6, by, be, c, da, e (Mais) und 1 (gemalzte Gerste) des deutschen Zolltarifs bestehenden 
Zollsätze den betreffenden rumänischen Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet zuge- 
standen werden. 
Berlin, den 2. Juli 1892. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Voetticher. 
— 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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