Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Union Assurance Society in London s. Versicherungsgesellschaften. 
Unterhaltung und Benützung der Wohnungen in Staatsgebäuden s. Wohnungen. 
Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Ländern eingehenden Waaren. Bekannt- 
keanntmachung des Finanzministeriums vom 1. Februar 1892. 23. 
Abänderung der Bestimmungen über die Ursprungsnachweise für die aus meistbegünstigten 
Ländern eingehenden Waaren. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 14. Juni. 
1892. 194. 
V 
Verdienstmedaille zum Friedrichsorden s. Medaillen. 
Verkehrsanstalten. Portofreiheit der Sendungen von Ruhegehältern rc. der Militärpensionäre. 
Verfügung des Kriegsministeriums vom 5. Januar 1892. 15. 
Ausgabe einer neuen Württembergischen Postordnung. Verfügung des Ministeriums der 
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 27. Juni 1892. 197. 
Abänderung der Telegraphenordnung für Württemberg vom 11. Juli 1891. Verfügung 
des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
vom 17. August 1892. 347. 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Ver- 
kehrsanstalten, vom 25. August 1892, betreffend die Betriebsordnung für die Haupteisen- 
bahnen Deutschlands. 379, die Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebs- 
beamten. 409, die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. 419, die Normen 
für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands. 433. und die 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands. 449. 
Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 31. Oktober 1892. 501. 
Ausführungsbestimmungen zu der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutsch- 
lands 2c. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für 
die Verkehrsanstalten, vom 7. November 1892. 552. 
Vorschriften über die Annahme, Ausbildung und Prüfung der Anwärter für den niederen 
Eisenbahn= und Telegraphendienst. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Ange- 
legenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 7. November 1892. 552. 
Vorschriften für die Sicherheit der Bodenseeschiffahrt. Königliche Verordnung vom 
12. Dezember 1892. 593. 
s. a. Cholera und Viehseuchen. 
Verschnittweine und Moste (. Zollwesen. 
Versicherungsgesellschaften. Wiederzulassung der Lebensversicherungsgesellschaft Union 
Assurance Society in London und Bestätigung des Hauptagenten. Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern vom 7. Oktober 1892. 493. 
Verzollung f. Zollwesen. 
Viehdurchfuhr (. Viehseuchen. « 
Viehseuchen. Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete 
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der
	        
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