Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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8) für die Verlängerung der Kreuzungsgleise auf den Stationen Plüderhausen, 
Waldhausen, Mögglingen, Lauchheim und Bopfingen der Remsbahn, Epfendorf, 
Aldingen der oberen Neckarbahn und Königsbronn der Brenzbahn 265 000 . M 
9) für die Erweiterung der Station Großsachsenhin. 45000 „ 
10) für die Erbauung eines Getreideschuppens auf dem Bahnhof Heilbronn 160 000 „ 
11) für die Vergrößerung der Lokomotivwerkstätte in rebrchshusen und Einrichtung 
weiterer Lokomotivstände daselbt 200 000 4 
12) für die Auswechslung älterer eiserner (geschweißter) Essenbahndrücen 200 000 „ 
13) für die Ausführung der Bestimmung in §. 3 Ziff. 2 der Betriebsordnung vom 
5. Juli 1892 Bahnpolizeireglement vom 30. November 1885), weiterer Be- 
darf- ..... . ..........250000- 
14) für die Erbauung von diisiehnschiid in 
a) Großsachsenheim. . .. . . .. 31000 . 
b) Bietighhen 333000 „ 
c) Plochinen 1„6500000 „ 
4) Geisligen J3J37000 „ 
zusammen 161.000 / 
Art. 5. 
1) Für Verbesserungsbauten an den nach dem Gesetz vom 19. Jannar 1869 (Reg.- 
Blatt S. 105) hergestellten Familienwohmugen für die unteren Bediensteten der Ver- 
kehrsanstalten in Stuttgart werden . .....67()00,,-4 
und 
2) für die Erbauung von weiteren Familienwohnungen für Unter- 
bedienstete der Verkehrsanstalten in Stuttgart, als zweite Ratt 600 000 „ 
bestimmt, 
zusammen 667 000 M 
Art. 6. 
Es werden verwendet: 
1) für die Verbesserung des Fahrbetriebsmaterials und zwar:
	        
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