Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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für den nach Art. 3 Ziff. 3 auszufi hreuden Umbau des alten Gleises der Strecke 
Mühlacker—Maulbron 242 000K 
für die nach Art. 4 Ziff. 12 m kr älterer eiserner (ge- 
schweißter) Eisenbahnbrüken . 200000 
Zur Deckung, des weiteren Aufwandes noh Art. 1 bis 7 sind Stoatsanlehen unter 
Möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegen- 
heiten und der Finanzen, bezüglich der Aufnahme der erforderlichen Staatsaulehen durch 
die ständische Schuldenverwaltungsbehörde unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung 
Unseres Finanzministeriums zu vollziehen. 
Gegeben Marienwahl, den 15. Juni 1893. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Faber. Sarwey. Schmid. Riecke. Schott von Schottenstein. 
bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend Abänderung des Verzeichnisses der Tivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 
Vom 31. Mai 1893. 
Unter Hinweis auf die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens vom 4. Juli 1890 (Reg. Blatt S. 171) und die Bekanntmachungen vom 17. Februar 
und 28. Oktober 1892 (Reg. Blatt S. 35 und 562) und 9. Februar 1893 (NReg. Blatt 
S. 31) wird nachstehend eine von dem Reichskanzler in Nr. 21 des Centralblattes für 
das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 20. Mai 1893, betreffend Abänderung 
des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen, zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart, den 31. Mai 1893. 
Schmid. Schott v. Schottenstein.
	        
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