Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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M  3.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  14.  Februar  1893.

 

Inhalt:

Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Unfallversicherung  der  Regiestraßenbauarbeiter  der
Kommunalverbände.  Vom  27.  Jannar  1893.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die
Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  den  cvangelischen  Verein  in  Schorndorf.  Vom  1.  Februar  1893.—
Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betreffend  die  Verlegung  des
Mutterhauses  der  Kongregation  der  barmherzigen  Schwestern  des  Sct.  Vincenz  von  Paula.  Vom  4.  Februar  1893.  —
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betreffend  die  Errichtung  einer  Stipendienstiftung
  für  Schüler  der  K.  Kunstschule  in  Stuttgart.  Vom  1.  Februar  1893.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums
  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Plauckstifung
  in  Stuttgart.  Vom  4.  Februar  1893.  —  Verfügung  des  Finanzministeriums,  betreffend  die  Errichtung
eines  Grenzsteueramts.  Vom  27.  Jannar  1893.

 

bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
bekreffend  die  Unfallversicherung  der  Regiestraßenbauarbeiter  der  Kommnnalverbände.

Vom  27.  Januar  1893.

Durch  Entschließung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  heutigen  Tage  ist  die
Amtskörperschaft  Tuttlingen  gemäß  §.  4  Ziffer  3  des  Bauunfallversicherungsgesetzes
  vom  11.  Juli  1887  als  befähigt  erklärt  und  ermächtigt  worden,  die  Unfallversicherung
  der  von  ihr  bei  Regiestraßenbauarbeiten  beschäftigten  Personen  vom  1.  März  1893
ab  auf  eigene  Rechnung  zu  übernehmen.

Stuttgart,  den  27.  Jannar  1893.
Schmid.