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M 3.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 14. Februar 1893.
Inhalt:
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Regiestraßenbauarbeiter der
Kommunalverbände. Vom 27. Jannar 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die
Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den cvangelischen Verein in Schorndorf. Vom 1. Februar 1893.—
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Verlegung des
Mutterhauses der Kongregation der barmherzigen Schwestern des Sct. Vincenz von Paula. Vom 4. Februar 1893. —
Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Errichtung einer Stipendienstiftung
für Schüler der K. Kunstschule in Stuttgart. Vom 1. Februar 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums
des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Plauckstifung
in Stuttgart. Vom 4. Februar 1893. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung
eines Grenzsteueramts. Vom 27. Jannar 1893.
bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
bekreffend die Unfallversicherung der Regiestraßenbauarbeiter der Kommnnalverbände.
Vom 27. Januar 1893.
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist die
Amtskörperschaft Tuttlingen gemäß §. 4 Ziffer 3 des Bauunfallversicherungsgesetzes
vom 11. Juli 1887 als befähigt erklärt und ermächtigt worden, die Unfallversicherung
der von ihr bei Regiestraßenbauarbeiten beschäftigten Personen vom 1. März 1893
ab auf eigene Rechnung zu übernehmen.
Stuttgart, den 27. Jannar 1893.
Schmid.