Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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4. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 23. Februar 1893. 
  
Inhalt: 
lihe Verordnung, betreffend den Anschluß der von Dbrer Ma. westät7 der Verewigten Königin Wittwe gestifteten 
lga-Medaille für Verdienste um das rothe Kreuz an den Orden. Vom 17. Februar 1893. — 
Surlriolgared des Tusti ministerimm, betreffend die Ernennung 5 Mitglieds des gewerblichen Sachver- 
tändigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen. Vom 10. Februar 1893. Bekanntmachung der Mini- 
terien des Innern und des Kriegswesens, betreffend Abänderung *W“ Vetzeicnssses der Civilvorsitzenden der 
Ersatzkommissionen. Vom 9. Februar 1893. 
Köni 
Gz — 
  
  
Königliche Verordnung, 
betreffend den Anschluß der von Ihrer Kajestät der verewigten Königin Wittwe gestifteten Karl- 
Olga-Medaille für Verdienste um das rothe Krenz an den Olga-Orden. 
Vom 17. Februar 1893. 
Wir Wilhelm II, von Gottes Gnaden König von Württemberg 
thun kund und fügen hiemit zu wissen: 
In der Absicht, die von Ihrer Majestät der Höchstseligen Königin Olga 
aus Anlaß des 25jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät des verewigten 
Königs Karl gestiftete „Karl-Olga-Medaille für Verdienste um das rothe Kreuz“ zur 
fortdauernden Erinnerung an die hohe Stifterin zu erhalten und die Verleihung dieses 
Ehrenzeichens auch fernerhin zu ermöglichen, haben Wir Uns bewogen gefunden, die 
Medaille dem Olga-Orden anzuschließen und an die Stelle der bisherigen über deren 
Verleihung bestehenden Vorschriften die nachfolgenden Bestimmungen zu setzen:
	        
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