197
Königliche Verordnung,
betrefeend die Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den
Han einer Eisenbahn von Biberach nach Ochsenhausen erforderlichen Grundeigenthums im Wege
der Zwangsenteignung. Vom 19. September 1898.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs-
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Blatt S. 446),
verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, wie folgt:
Die Königliche Eisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck der Erbauung.
der nach Art. 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1898 (Reg. Blatt S. 146) herzustellenden
Eisenbahn von Biberach über Aepfingen nach Ochsenhausen diejenigen Grundstücke und
Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem
von Uns genehmigten allgemeinen Plan für das gedachte Unternehmen erforderlich sind.
Nach diesem Plan ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für
die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reg. Blatt S. 449) anzulegen.
Die Bahn erhält eine Spurweite von 0,75 m. Sie zweigt von dem Bahnhof Biberach
ab, zieht sich, zunächst auf eigenem Bahnkörper, in nördlicher Richtung entlang der Süd-
bahn, mündet dann auf diese letztere Bahn ein und wird auf derselben, unter Einlegung
eines dritten Schienenstrangs in das Hauptgleis, bis zur Station Warthausen geführt.
Von Warthausen an geht die Bahn wieder auf eigenem Bahnkörper zuerst parallel der
Südbahn, dann nimmt sie eine nordöstliche Richtung an, kreuzt die Staatsstraße Biberach-
Laupheim, erreicht den Haltepunkt Barabein und weiter die Haltestelle Aepfingen.
Hierauf wendet sich die Bahn nach Ueberschreitung des Saubachthals zu dem zwischen
diesem Thal und dem Dürnachthal gelegenen Höhenrücken und erreicht den Haltepunkt
Sulmingen. Von hier aus zieht sie in südöstlicher und südlicher Richtung zu den Halte-
stellen Maselheim und Wennedach. Die Bahn gewinnt sodann nach Ueberschreitung des
Rohrbachthals den Höhenrücken zwischen Nohrbach und Rottumthal und gelangt zur
Haltestelle Reinstetten. Auf der linken Rottumthalseite wird der Haltepunkt Gopperts-
hofen erreicht und nach diesem jenseits der Staatsstraße Biberach-Ochsenhausen der im
Gewand „grüner Weiher“ gelegene Bahnhof Ochsenhausen.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Königliche Eisen-