50 Deutschland — Preußen.
18. Nov. Vincke erklärt, kein Mandat für den bevorstehenden Landtag
annehmen zu wollen.
26.11. Erlaß des Oberpräsidenten der Provinz Posen gegen polnische
Demonstrationen.
1. Dec. Ein Rundschreiben des Erzbischofs von Posen bezüglich der
Nationalitäten sucht zu beweisen,
daß die katholische Kirche es ebenso sehr den Regierungen zur Pflicht mache,
die verschiedenen ihnen unterworfenen Nationalitäten mit aller Liebe zu
hegen und zu pflegen, wie den Angehörigen der einzelnen Nationalitäten,
an ihrer nationalen Eigenthümlichkeit, wie Sprache, Sitten, Traditionen
u. s. w., mit unverbrüchlicher Treue festzuhalten. Zu Anwendung dieses
Grundsatzes speziell auf die polnische Nationalität wird zunächst an die
Garantieen erinnert, die derselben im Großherzogthum Posen durch den
Wiener Traktat und die Verheißungen der preußischen Monarchen gegeben
seien und eine spezielle Anweisung für die Geistlichkeit wie für die Laien,
die nationalen Institute zu schützen und zu erweitern, die einheimischen
Sitten und Tugenden zu Pflegen, die Muttersprache auszubilden, die Reisen
in's Ausland zu unterlassen u. s. w., „sonst wird die so lange verlorne
Gnade Gottes nicht wieder erlangt werden". Doch will der Erzbischof,
daß die nationalen Bestrebungen sich innerhalb der Schranken des Gesetzes
bewegen, und verbietet daher ausdrücklich: 1) Alles, wodurch die königl.
Autorität beeinträchtigt und die Staatsgesetze verletzt werden; 2) die Auf-
reizung zum Hasse gegen die Angehörigen einer andern Nationalität;
3) den kirchlichen Gebrauch solcher Lieder, durch welche der Geist des Auf-
ruhrs genährt wird.
5.12. Eine Depesche des Grafen Bernstorff nach Kopenhagen constatirt,
daß die Vorschläge Dänemarks vom 26. Oct. bezüglich Holstein
wieder nur eine provisorische Ordnung beabsichtigen und daß dieselben
mit denjenigen identisch seien, welche die Stände von Holstein
bereits im März d. J. verworfen hätten, und wahrt möglichst die
Rechte und Ansprüche Deutschlands bezüglich Schleswig:
„. . Die für Holstein verheißene Gleichberechtigung steht in nothwendigem
Zusammenhange mit der dem Herzogthum Schleswig durch die Verhandlungen
von 1851 — 52 und die Vereinbarung, zu welchen dieselben geführt haben,
gegebene Stellung. Die Aenderung in den Verhältnissen der beiden Herzog-
thümer, die Lösung einer früheren engen Verbindung, ist vom Bunde nur
in der bestimmten Voraussetzung jener Zusagen anerkannt worden. Die
Zusage und wiederholte Erklärung, daß weder eine Incorporation
des Herzogthums Schleswig in das Königreich stattfinden, noch irgend
dieselbe bezweckende Schritte vorgenommen werden sollten, bildeten eine
der Bedingungen., unter welchen die deutschen Mächte Verplichtungen über-
nommen und erfüllt haben. Die Bekanntmachung S. M. des K. von Däne-
mark vom 28. Jan. 1852 ist nicht allein den deutschen Mächten, sondern
dem Bundestage von der k. herzogl. Regierung als ein integrirender Theil
der damaligen Verhandlungen gelegt worden. Diese Thatsachen bei den
gegenwärtigen Verhandlungen außer Acht zu lassen, kann unmöglich einer
dauerhaften Verständigung förderlich sein. Wir dürfen auch bei der könig-
lich dänischen Regierung nicht die Absicht voraussetzen, die Basis wieder
zu verlassen, welche im Jahre 1852 als der Abschluß beklagenswerther Dif-
ferenzen und die Grundlage neuer freundlicher Beziehungen angesehen wurde.
Nur in der Aussicht darauf, daß die zu erwartende definitive Ordnung auch