Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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nach dem von Uns genehmigten allgemeinen Plan für das gedachte Unternehmen 
erforderlich sind. 
Nach diesem Plan ist die Bahn nach den Normen für den Bau und die Ausrüstung 
der Haupteisenbahnen Deutschlands herzustellen. Sie beginnt auf dem Stadtbahnhoof 
Friedrichshafen, überschneidet die Olgastraße in Schienenhöhe und tritt in einen etwa 
800 m langen Einschnitt ein, über den die Werastraße und die Schloßstraße in Fried- 
richshafen mittelst Brücken geführt werden. Sie folgt sodann dem Zug der Staats- 
straße Friedrichshafen-Meersburg, überschreitet bei Manzell den Manzeller Bach, dann 
den Buchenbach und hierauf die Staatsstraße in Schienenhöhe und erreicht die Station 
Fischbach. Am Ende dieser Station überschneidet die Bahn den Vizinalweg von Fisch- 
bach nach Spaltenstein in Schienenhöhe, wendet sich gegen Norden in das Thal der 
Brunnisaach und erreicht nördlich der Eichenmühle, nach dem Uebergang über den Mühl- 
kanal, die Württembergisch-Badische Landesgrenze. 
In dem Verfahren zum Zweck dee Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn-. 
verwaltung durch die Bauabtheilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 21. Februar 1900. 
Wilhelnm. 
Mittnacht. Sarwey. Pischek. Breitling. Zeyer.
	        
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