Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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schichte  der  Pädagogik,  allgemeine  Erziehungs=  und  Unterrichtslehre,  Methode  der  einzelnen
  Schulfächer,  sowie  Kenntniß  der  auf  das  Volksschulwesen  bezüglichen  Gesetze  und
Verordnungen)  und  Lehrfähigkeit,  Religion,  Aufsatz,  deutsche  Sprache  und
Litteraturgeschichte,  Arithmetik,  Geschichte,  Musik  (Gesang  und  Vieolinspiel),
Zeichnen,  sowie  nach  Wahl  entweder  Geographie  oder  Naturgeschichte  oder
Naturlehre.

Außerdem  können  sich  die  Kandidatinnen  einer  Prüfung  in  der  französischen  Sprache
und  im  Orgelspiel  unterziehen.

S.  15.

Die  Prüfung  wird  in  der  Regel  einmal  im  Jahr  im  Herbst  erforderlichen  Falls  in
zwei  Abtheilungen  gehalten.

Der  Termin  wird  im  Staatsanzeiger  bekannt  gemacht.

S.  16.

Die  Meldungen  zu  dieser  Prüfung  sind  durch  das  Orts=  und  Bezirksschulinspektorat
bei  der  zuständigen  Oberschulbehörde  einzureichen.

In  der  Meldung  hat  die  Kandidatin  anzugeben,  ob  sie  in  Geographie,  Naturgeschichte
oder  Naturlehre,  beziehungsweise  in  welchem  Theil  der  Naturgeschichte  (Zoologie,  Botanik
oder  Mineralogie)  sie  geprüft  zu  werden  wünscht,  ferner  welche  Werke  der  klassischen
Litteratur  sie  genauer  studirt  hat,  endlich  mit  welchen  Werken  hervorragender  pädagogischer
Schriftsteller  sie  sich  näher  bekannt  gemacht  hat.

Auch  hat  die  Kandidatin  in  ihrer  Meldung  sich  darüber  zu  äußern,  ob  sie  in  einem
der  in  §.  14  Abs.  2  genannten  fakultativen  Prüfungsfächer  eine  Prüfung  erstehen  will.
S.  17.

Die  Prüfung  zerfällt  in  eine  theoretische  (schriftliche  und  mündliche)  und  eine  praktische.

S.  18.

In  der  schriftlichen  Prüfung  sind  folgende  Arbeiten  zu  fertigen:

1)  ein  deutscher  Aufsatz,  dessen  Thema  in  der  Regel  aus  der  allgemeinen  Erziehungs=

  und  Unterrichtslehre  oder  aus  der  Schulpraxis  genommen  wird,

2)  Beantwortung  je  einer  Frage  aus  der  speziellen  Unterrichtslehre  und  aus  der

Geschichte  der  Pädagogik,
3)  Beantwortung  einer  Frage  aus  der  Geschichte,