Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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der Staatsstraße Süßen—Weißenstein und führt über Donzdorf, Grünbach und Nenningen 
nach Weißenstein. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn= 
verwaltung durch die Bauabtheilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 25. Mai 1900. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. Weizsäcker. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichts. Vom 22. Mai 1900. 
In Vollzug des Reichsgesetzes über die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 ist für 
den Bezirk der Stadtgemeinde Aalen ein Gewerbegericht errichtet worden. Dasselbe ist 
am 1. Mai d. Is. in Wirksamkeit getreten. 
Stuttgart, den 22. Mai 1900. 
Pischek. 
HBekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
beireffend den Vollzug des Binnenschiffahrtsgesetzes. Vom 23. Mai 1900. 
Unter Bezugnahme auf §. 133 des Reichsgesetzes, betreffend die privatrechtlichen 
Verhältnisse der Binnenschiffahrt (Reichs-Gesetzblatt von 1898 S. 868), wird bekannt 
gemacht, daß unter der Bezeichnung „höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne dieses Ge- 
setzes für Württemberg das Ministerium des Junern zu verstehen ist. 
Stuttgart, den 23. Mai 1900. 
· Pischek.
	        
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