Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

404 
weisschreibens. Meldet sich der Abholer nicht rechtzeitig, so werden die Briefe gegen die 
im 8. 27 VI unter B festgesetzte Gebühr durch Eilboten bestellt. 
8. 29. 
Dringende Packete. 
I Zur Beförderung mit der Post geeignete Packete, deren beschleunigte Uebermittlung 
besonders erwünscht ist, können auf Verlangen der Absender als dringende Packete mit 
den sich darbietenden schnellsten Postgelegenheiten versendet werden. Das Verlangen der 
Einschreibung oder eine Werthangabe ist bei dringenden Packeten nicht zulässig. 
II Die Sendungen müssen bei der Einlieferung zur Postanstalt äußerlich durch einen 
arbigen Zettel, der in fettem schwarzem Typendruck oder ausnahmsweise in großen 
handschriftlichen Zügen die Bezeichuung „Dringend“ trägt, hervortretend kenntlich 
gemacht sein. Die zugehörigen Postpacketadressen sind mit dem gleichen Vermerke zu 
versehen. 
III Dringende Packete werden am Bestimmungsorte durch Eilboten abgetragen, wenn 
sie nicht mit dem Vermerke „Postlagernd“ versehen sind. 
IV Für dringende Packete hat der Absender bei der Einlieferung im Voraus zu 
entrichten: 
2. eine besondere Gebühr von 1 Mark; 
3. die Eilbestellgebühr (§. 27) bei nicht postlagernden Sendungen (III). 
§. 30. 
Briefe mit Zustellungsurkunde. 
I Auf Verlangen des Absenders kann die Zustellung eines Briefes an den Empfänger 
postamtlich beurkundet und die aufgenommene Zustellungsurkunde dem Absender über- 
sendet werden. 
II Hinsichtlich der Art der Zustellung ist zu unterscheiden: 
a) die gewöhnliche Zustellung; 
b) die vereinfachte Zustellung. 
Im Falle zu a wird dem Empfänger bei der Zustellung eine beglaubigte Abschrift 
der Zustellungsurkunde übergeben, im Falle zu b nur der Tag der Zustellung auf dem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.