Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach den 
genehmigten allgemeinen Plänen für die gedachten Unternehmungen erforderlich sind. 
Nach diesen Plänen sind die beiden Bahnen normalspurig und, soweit sie auf württem- 
bergischem Gebiet liegen, nach den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisen- 
bahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 anzulegen. 
Die Bahn von Cyach nach Stetten bei Haigerloch zweigt vom Bahnhof Eyach auf 
der Seite der Zufahrtsstraße und des Stationsvorplatzes in der Richtung gegen Horb 
ab, überschreitet auf einer eisernen Brücke die Eyach und zieht sich, auf deren linkem Ufer 
verbleibend, thalaufwärts. Die Führung der Bahn auf dem linken Cyach-Ufer macht an 
einigen Stellen die Verlegung des Flußbetts erforderlich. Für den Ort Mühringen, den 
die Bahn zunächst erreicht, ist eine Stationsanlage vorgesehen. Etwa einen Kilometer nach 
dieser Station tritt die Linie auf hohenzollern'sches Gebiet über und führt sodann über 
Imnau und Haigerloch nach Stetten. 
Die Bahn von Kleinengstingen nach Gammertingen geht von der Station Kleineng- 
stingen aus, zieht sich, den Ort Großengstingen rechts lassend, in südwestlicher Richtung 
zur Haidekapelle und erreicht bei dieser die Landesgrenze. Nachdem sie auf hohenzollern'- 
schem Gebiet den Ort Trochtelfingen im Seckachthal berührt hat, tritt sie zwei Kilometer 
weiter südlich wieder auf württembergisches Gebiet, überschreitet bei Mägerkingen, für 
welchen Ort eine Stationsanlage in Aussicht genommen ist, die Seckach auf einer Brücke 
und führt auf der linken Seite des Lauchertthals zu den Haltepunkten Mariaberg und 
Bronnen, um kurz darauf das württembergische Staatsgebiet abermals zu verlassen und 
nach einem weiteren Kilometer die Endstation Gammertingen zu erreichen. 
· In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Unternehmerin durch 
ihren Vorstand vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Bebenhausen, den 22. Juni 1900. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. Weizsäcker. 
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