Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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30.

Regierungsblatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Auspenben  Stuttgart,  MWontag  den  2.  Juli  1900.

Inhal#n
Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Ermächtigung  der  Staatseisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die
Erweiterung  der  Station  Süßen  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Vom
13.  Juni  1900.  —  Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Ermächtigung  der  Hohenzollern'schen  Kleinbahngesellschaft
  in  Sigmaringen  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau  der  Eisenbahnen  von  Eyach  nach  Stetten  bei
Haigerloch  und  von  Klemengstingen  nach  Gammertingen  auf  württembergischem  Staatsgebiet  erforderlichen
Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Vom  22.  Juni  1900.

 

Königliche  Verordnung,
betreffend  die  Ermächtigung  der  Staatseisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die  Erweiterung
  der  Stalion  Sülsien  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Jwangsenteignung.
Vom  13.  Juni  1900.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Auf  Grund  des  Art.  2  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1888,  betreffend  die  Zwangsenteignung
  von  Grundstücken  und  von  Rechten  an  Grundstücken  (Reg.  Blatt  S.  416),
verordnen  Wir  nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums,  wie  folgt:

Die  Staatseisenbahnverwaltung  wird  ermächtigt,  zum  Zweck  der  nach  Art.  5  Ziff.  7
des  Gesetzes  vom  27.  Mai  1899  (Reg.  Blatt  S.  329)  auszuführenden  Erweiterung  der
Station  Süßen  diejenigen  Grundstücke  und  Rechte  an  Grundstücken  im  Wege  der  Zwangsenteignung
  zu  erwerben,  welche  nach  dem  genehmigten  allgemeinen  Plan  für  das  gedachte
Unternehmen  erforderlich  sind.

Nach  diesem  Plan  handelt  es  sich  in  der  Hauptsache  darum,  auf  der  Station  Süßen
geeignete  Aufstellgleise  für  zu  überholende  Güterzüge  beider  Fahrtrichtungen  anzulegen,
die  Hauptgleise  zur  Gewinnung  genügend  breiter  Bahnsteige  auseinanderzurücken,  die